Nach Schleswig-Holstein hat nun auch Brandenburg einen Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge erlassen. Er gilt vorerst für sechs Monate. Auch Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfahlen schieben ausreisepflichtige Syrer nicht ab. Es gilt dort aber kein formeller Abschiebestopp. Den haben in Berlin vergangene Woche alle drei Oppositionsparteien und der Flüchtlingsrat gefordert.
„Darüber hinaus sollen alle syrischen Flüchtlinge ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten“, sagte Martina Mauer vom Flüchtlingsrat. Betroffen sind nach Schätzung syrischer Vereine 700 Menschen in Berlin. Die Innenverwaltung spricht hingegen von 150 neu eingereisten Menschen, zu denen noch abgelehnte Asylbewerber hinzukämen. Ein formeller Abschiebestopp bringt Sicherheit. Flüchtlinge in Berlin müssen fürchten, dass die Empfehlung nicht abzuschieben, jeden Tag wiederrufen werden kann. Einen Deutschkurs oder eine Ausbildung können sie nicht anfangen.
Im Bundestag hatten Linke und Grüne deshalb schon im Januar einen für alle Bundesländer geltenden Abschiebestopp gefordert.
Doch viele Bundesländer zögern. Wie brenzlig die Situation ist, zeigte vergangene Woche ein Fall im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Wie das NDR-Fernsehen berichtete, hatte die Ausländerbehörde dort die Abschiebung eines 37-jährigen Syrers angeordnet, nachdem dessen vor einem Jahr gestellter Asylantrag abgelehnt worden war. Die Beamten, die ihn zum Flughafen bringen sollten, hätten ihn aber nicht im Asylbewerberheim in Ludwigslust angetroffen. Dem Bericht zufolge hat der Mann, der in Deutschland eine Arbeitsplatzzusage als Elektroingenieur habe, bei Familienangehörigen in Niedersachsen Zuflucht gefunden.
Geradezu zynisch, wenn nicht gar verfassungswidrig ist, dass der Bund die Asylverfahren wegen der Lage in Syrien ausgesetzt hat. Martina Mauer vom Flüchtlingsrat sagte in der taz: „Gerade jetzt hätten viele gute Chancen auf Asyl und damit auf ein dauerhaftes Bleiberecht. Diese Chance nimmt ihnen der Bund.“
(mit taz und dpa)