Ein Prozess, eine Festnahme und die Grenzen der Übergangsjustiz

Drei Ereignisse zeigen, dass die Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes begonnen hat, aber widersprüchlich und lückenhaft ist.

Ende April wurden Baschar al-Assad, sein Bruder Maher und hochrangige Sicherheitsbeamte in Abwesenheit angeklagt. Ein weiterer Verantwortlicher steht nun vor Gericht. Drei Ereignisse zeigen, dass die Aufarbeitung begonnen hat, aber widersprüchlich und lückenhaft ist.

Ein historischer Prozess

Ein historischer Moment für Millionen Syrer*innen: In Damaskus begann Ende April der erste öffentliche Prozess gegen einen Verantwortlichen des Assad-Regimes. Einst unantastbar, steht Atef Najib, Baschar al-Assads Cousin und ehemaliger Leiter der Politischen Sicherheit in Daraa, nun wegen „Verbrechen gegen das syrische Volk“ vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, 2011 das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstrant*innen in Daraa angeordnet zu haben. Er soll zudem die Verantwortung für die Folterung und Tötung der Kinder tragen, denen heute zugeschrieben wird, mit ihren regimekritischen Graffitis den Beginn der syrischen Revolution ausgelöst zu haben. Für viele Opfer und Angehörige ist es von enormer Bedeutung, den Vertreter des Repressionsapparats auf der Anklagebank zu sehen. Im Gerichtssaal flossen Tränen, es erklangen Revolutionsrufe.

Dass dieser Tag kommen würde, an dem Gerechtigkeit in Sicht ist, war für mich unvorstellbar. Nach all den Jahren des Leidens und der Ungerechtigkeit empfinde ich nichts als Dankbarkeit und Freude. – Partnerin in Damaskus 

Doch dieser bedeutsame Schritt wirft auch grundlegende juristische Fragen auf. Fadel Abdul Ghany vom Syrischen Netzwerk für Menschenrechte (SNHR) erklärt, dass das syrische Recht bislang keine explizite Klassifizierung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit enthält. Urteile müssen daher auf Basis des Strafgesetzbuches gefällt werden – mit potenziell milderen Strafen. 

Ein Gesetz zur Übergangsjustiz, das den Straftatbestand von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit enthält, würde Zeit und ein funktionierendes Parlament erfordern. Das Parlament ist jedoch bislang nicht vollständig bestimmt und hat noch keine Sitzungen abgehalten. 

Hier zeigt sich ein Dilemma: Der Druck, endlich mit der Aufarbeitung zu beginnen, ist groß, aber es fehlen die Gesetzesgrundlagen.

Doch die Frage, wie umfassend die Aufarbeitung tatsächlich ist, wird nicht nur im Gerichtssaal beantwortet.

Täter und System

Kurz vor dem Prozess erfolgte die Festnahme Amjad Youssefs, eines der Hauptverantwortlichen des Tadamon-Massakers von 2013 in Damaskus, bei dem fast 300 Zivilist*innen ermordet wurden. Seine Identität wurde durch investigative Recherchen und geleakte Videoaufnahmen bekannt, in denen er seine Taten selbst filmte. Nach der Festnahme kam es zu spontanen Feiern und Demonstrationen, Anwohner*innen hielten Mahnwachen am Massengrab ab. Die Verhaftung von Amjad Youssef war ein lang erwarteter Moment für die Opfer. 

Doch vielen ist bewusst: Amjad Youssef war kein Einzeltäter. Er ist Teil eines Systems, das systematisch Gewalt ausübte. Tausende waren in Kriegsverbrechen verwickelt und sind auf freiem Fuß.

Auch wenn sie aufgespürt werden: Nicht alle Täter des Assad-Regimes werden zur Rechenschaft gezogen: So entgeht Youssefs Vorgesetzter Fadi Saqr einer Verfolgung. Beim Sturz des Regimes soll er mit den neuen Machthabern kooperiert und sich so Schutz und Privilegien gesichert haben.  

Es gibt Personen, die an Massakern beteiligt waren und mit denen die neuen Autoritäten sich jetzt austauschen – man hat ihnen nicht nur Macht übergeben, sondern auch Geld. Das zeigt eine große Doppelmoral. Partnerin aus Ost-Ghouta, Damaskus

Grenzen der Gerechtigkeit

Dass sich der erste öffentliche Prozess gegen einen Vertreter des Assad-Regimes richtet, liegt auf der Hand. Doch was ist mit den Verstößen der anderen Kriegsparteien? Die Übergangsjustiz ist bisher selektiv: die islamistischen Milizen, die während des Kriegs ebenfalls Gräueltaten an Syrer*innen begangen haben, sind von ihr ausgenommen. Die 2025 eingerichtete Kommission für Übergangsjustiz hat lediglich das Mandat, die Verbrechen des Assad-Regimes aufzuklären, nicht aber die, anderer Kriegsparteien.

Diese Selektivität zeigt sich auch deutlich im Fall von Essam al-Buwaydhani, dem ehemaligen Anführer der Miliz Jaysh al-Islam. Trotz schwerer Vorwürfe – darunter das Verschwindenlassen der „Douma 4“, der prominenten Menschenrechtsanwältin Razzan Zeitouneh und ihrer drei Mitstreiter*innen – wurde seine Freilassung aus einem Gefängnis der Vereinigten Arabischen Emirate ermöglicht und seine Rückkehr nach Syrien politisch von Ahmad Al-Sharaa unterstützt. 

Entweder es gibt Gerechtigkeit für alle – oder eben gar nicht. So sollte es jedenfalls nicht sein, dass man nur eine Seite zur Rechenschaft zieht, während man die anderen gewähren lässt. Partnerin in Ost-Ghouta, Damaskus

Was ist Gerechtigkeit wert, wenn sie nur für Sieger gilt? Wie können nachhaltiger Frieden und Stabilität in Syrien erreicht werden, wenn nicht die Rechte aller Opfer geschützt sind?

Solange Übergangsjustiz selektiv bleibt, droht sie selbst Teil politischer Machtlogiken zu werden. Für viele Betroffene geht es daher nicht nur darum, ob Gerechtigkeit möglich ist – sondern für wen sie gilt.

Es geht nicht darum, den Menschen heute die Freude über die Aussicht auf Gerechtigkeit madig zu machen. Doch damit wir wirklich weiterkommen, ist das Wichtigste: Egal wer – jede Person, die sich schuldig gemacht hat, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Wir würden die Werte der Revolution verraten, wenn wir nicht Gerechtigkeit für alle fordern würden. – Partner, Raqqa