Abkommen für Waffenstillstand in einem Teil Ost-Ghoutas

Im Lauf des heutigen Tages hatten Medien des Assad-Regimes über ein Abkommen zum Abzug der bewaffneten Rebellen aus dem südlichen Teil von Ost-Ghouta berichtet. Inzwischen bestätigte auch Failaq al-Rahman (Rahman Korps) einen Waffenstillstand für die Städte Erbin, Zamalka und Jobar, der mit Garantien Russlands versehen ist. Im folgenden dokumentieren wir die Regelungen des Abkommens.

Im Abkommen wird festgehalten, dass…

  • …die Waffen ab 23. März 2018 schweigen.
  • …der Rote Halbmond Verwundete und Verletzte evakuiert und die betroffenen Personen nach Behandlung die Wahl bekommen, nach Ost-Ghouta zurückzukehren oder nach Nordsyrien weiterzureisen.
  • …alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die humanitäre Notlage zu verbessern, und Hilfsconvois Zugang zu verschaffen.
  • …die Bewaffneten (inklusive leichter Waffen) mit ihren Familien, sowie Zivilisten, die das möchten, von der russischen Militärpolizei nach Nordsyrien begleitet werden. Dabei dürfen leichtes Gepäck, persönliche Gegenstände und Dokumente ohne vorherige Inspektion mitgenommen werden.
  • …alle Zivilisten, die bleiben möchten, vor Verfolgung durch das Assad-Regime und seine Verbündeten geschützt werden.
  • …die russische Militärpolizei in den Städten positioniert wird, die derzeit unter Kontrolle des Rahman Korps stehen.
  • …das Rahman Korps alle Kriegsgefangenen freilässt.

Unser Kommentar: Dass das Abkommen von Russland, einer der Kriegsparteien, überwacht werden soll, ist bizarr. Bereits in der Vergangenheit wurden lokale Waffenstillstände in Syrien nur bedingt eingehalten. Zur Umsetzung des Abkommens bräuchte es dringend UN-Beobachter, um von unabhängiger Seite die Sicherheit der Evakuierten zu überprüfen und den Zugang von humanitärer Hilfe sicherzustellen. Unter den gegebenen Bedingungen würden sich zivile AktivistInnen wohl mehrheitlich für das Verlassen Ost-Ghoutas in Richtung Nordsyrien entscheiden – da sie Racheakte des Assad-Regimes befürchten.