Es war zu erwarten: 4 Jahre Zuschauen zeigen jetzt ihre katastrophale Wirkung. Der Corona-Virus hat auch die griechischen Inseln erreicht. 40.000 Menschen, zusammengepfercht in völlig überfüllten EU-Hotspot Lagern wie Moria, unter desaströsen Hygiene-Bedingungen und fast ohne medizinische Versorgung, könnten schon bald der tödlichen Krankheit ausgeliefert sein. Während Europäische Staaten zum Schutz vor der Pandemie ihre Grenzen schließen und selbst soziale Begegnungen von Kleingruppen unterbinden, ist das von der Austeritätspolitik und Wirtschaftskrise schwer angeschlagene griechische Krankensystem in keiner Weise in der Lage, bei einem großflächigen Krankheitsausbruch die notwendige medizinische Versorgung der Geflüchteten sicherzustellen. Und die EU versperrt sich weiterhin allen Appellen, die Lager zu räumen und die Menschen sicher zu evakuieren. Vielmehr wird verstärkt abgeriegelt.
Dies passt dazu, was wir in den letzten zwei Wochen an der griechisch-türkischen Grenze beobachten konnten: Eine beispiellose Brutalisierung der EU-Migrationspolitik, gepaart mit der skrupellosen Verletzung grundlegender Menschenrechte, Europarecht und der Genfer Flüchtlingskonvention.
Menschen, die in Europa Schutz suchen, werden mit Tränengas beschossen, zusammengeschlagen, ausgezogen und illegal über die Grenze zurückgeschoben. Im ägäischen Meer werden Fliehende aggressiv von der griechischen Küstenwache attackiert, Motoren zerstört und Schlauchboote aufgestochen. Auch was 2015 noch unsagbar war, ist nun Realität geworden: Mit scharfer Munition wird die Grenze verteidigt und mehrere Menschen wurden an der griechisch-türkischen Evros-Grenze erschossen. Damit hat sich die europäische Grenzpolitik von einem passiven Sterbenlassen an den Außengrenzen zu einer Politik aktiven Tötens gewandelt.
Freiwillige Helfer_innen und Mitarbeiter_innen internationaler Organisationen auf den griechischen Inseln wurden in rechtsradikalen Netzwerken zur Verfolgung ausgeschrieben und von faschistischen Mobs gejagt und brutal zusammengeschlagen. Faschist_innen aus ganz Europa treffen auf den griechischen Inseln ein, soziale Zentren und Solidaritätsstrukturen wurden in Brand gesetzt.
Zudem wurde das Asylrecht für alle Personen, die seit dem 1. März in Griechenland eingereist sind, ausgesetzt. Die griechische Regierung ließ durch ihren Regierungssprecher Stelios Petsas mitteilen, dass sie einen Monat lang keine Asylanträge mehr von Neuankommenden annehmen werde. Neu eingereiste Geflüchtete werden unter ad-hoc Haftbedingungen wie im Hafen auf Lesbos festgehalten und sollen abgeschoben werden.
Ihnen wird jedoch nicht nur das Recht auf Schutz verweigert; laut Zeitungsberichten gab es schon mehrere hunderte Fälle, in denen Menschen wegen „illegaler Einreise“ zu vierjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden.
Die europäische Abkehr von sämtlichen Grundrechten
All dies tritt nicht nur die vielbeschworenen europäischen Werte mit Füßen, sondern verstößt gegen internationales Völkerrecht, Europarecht, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention.
- Griechenland hat sich zur Einhaltung des völkerrechtlichen Grundsatzes des Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung) verpflichtet, der in einer Vielzahl von völker- und menschenrechtlichen Verträgen verankert ist (u.a. Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention, Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention). Die Waffengewalt an der griechischen Grenze, als auch Abschiebungen ohne Asylverfahren stehen im Widerspruch zu diesen Rechtsnormen und stellen einen fortgesetzten Rechtsbruch dar.
- Ebenso ist das Verbot der Kollektivausweisung menschen- und europarechtlich verankert (Art. 19 Abs. 1 der europäischen Grundrechte-Charta, Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK). Auch Griechenland ist über die europäische Grundrechte-Charta an diesen Grundsatz gebunden. Die griechische Regierung kann sich auch nicht auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (8675/15 und 8697/15) zur Praxis der Pushbacks an der spanisch-marokkanischen Grenze berufen: Der EGMR hat in dieser Entscheidung verlangt, dass es eine legale Einreisealternative gibt und der Antrag auf Schutz an anderer Stelle gestellt werden kann. Eine solche Alternative existiert in Griechenland keinesfalls, weder kann an anderen Grenzübergangen oder in Polizeistationen ein Schutzgesuch gestellt werden. Damit ist weder eine Aussetzung des Asylrechts noch eine komplette Grenzschließung rechtmäßig.
Sowohl das Zurückweisungsverbot als auch das Verbot der Kollektivausweisung gelten unbedingt, und können zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen ausgesetzt werden – erst recht nicht durch eine juristisch nicht verankerte Absprache, wie es der als Abkommen bezeichnete EU-Türkei-Deal vom März 2016 darstellt.
Dennoch stellen sich die EU und Deutschland schützend hinter Griechenland, das von der EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ganz in Manier einer Verteidigungsministerin als „das Schild Europas“ bezeichnet und mit 700 Millionen Euro für Grenzaufrüstung unterstützt wird. Die Spirale der Militarisierung nimmt immer weiter zu: Die Europäische Grenzschutzagentur Frontex wird in einem RABIT Sondereinsatz an die Grenze geschickt. Was sie tun soll ist ungewiss – sich an den Erschießungen beteiligen?
Türkische Kriegsführung mit Flüchtlingen und der Anfängerfehler der EU Migrationspolitik
Es ist unglaublich, dass die Europäische Union bereit ist, jegliche Rechtsgrundlage, Moral und zivilisatorische Maske über Bord zu werfen, weil zwischenzeitlich einige Tausend Menschen an der griechischen Grenze einen Asylantrag stellen möchten. Der verhängnisvolle EU-Türkei Deal vom 18. März 2016 hat wieder einmal einem autoritären Regime Macht über die europäische Politik gegeben. Das politische Mantra, 2015 dürfe sich nicht wiederholen, erlaubt der EU kein Umdenken.
Dabei sind die Flucht-Migrant_innen in der Tat zur Verhandlungsmasse und zur menschlichen Munition für die eigenen militaristischen und innenpolitischen Pläne der türkischen AKP-Regierung geworden – in die Hand gelegt durch eine EU Migrationspolitik, die über Deals autoritäre Regime als Puffer Zonen Europas zur Flüchtlingsabwehr aufbaut. Doch die Türkei ist nicht sicher, sie gewährt Menschen ohne europäischen Pass kein Asyl. Auch wenn die Türkei mit ihrer militärischen Präsenz in Idlib das Ziel verfolgt, die gewaltsame Vertreibung von weiteren rund 3,5 Millionen Menschen durch die syrisch-russische Offensive in Richtung ihrer Grenze zu verhindern, ist und bleibt sie seit ihrem Angriff auf syrische Gebiete unter kurdischer Selbstverwaltung selbst verantwortlich für hunderttausendfache Vertreibung. Auch an der türkisch-syrischen Grenze wird auf Flüchtende geschossen – und die Türkei schiebt selbst nach Syrien ab.
Bereits in den letzten Jahren hat Erdogan in regelmäßigen Abständen mit der Aufkündigung des EU-Türkei-Deals gedroht. Diesmal hat der türkische Präsident seiner Drohung Nachdruck verliehen: Menschen wurden in Bussen zur Grenze gefahren, zusammengepfercht und zum Teil mit Schlägen und vorgehaltener Waffe zum Grenzübertritt gezwungen. All dies geschieht, um Bilder zu produzieren, die EU und NATO dazu zu bringen sollen, die Türkei in ihrer Kriegsstrategie zu unterstützen und Fluchtmigration aus Syrien einzudämmen. Außerdem sollen Syrer_innen in eine sogenannte „Sicherheitszone“ in die kurdischen Gebieten im Nord-Osten Syriens abgeschoben werden. Damit hätte der türkische Präsident zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: die kurdisch-demokratische Selbstverwaltung empfindlich geschwächt und sich gleichzeitig der temporär im Land geduldeten Flüchtlinge entledigt.
Anstatt den Anfängerfehler der EU Migrationspolitik – die Abhängigkeit von autoritären Regimen – als Ursache des Problems zu erkennen, versucht die EU die Türkei mit allen Mitteln zu besänftigen. Dabei verkennt sie, dass der Deal noch nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird: weder der 1:1-Austausch (wobei für jede aus Griechenland in die Türkei zurückgeschobene syrische Person eine_n Syrer_in nach Europa umgesiedelt werden sollte), noch die Leerung der griechischen Inseln durch Abschiebungen. Das einzig funktionale Element des Deals ist der Kuhhandel von Milliardenbeträgen für gewalttätige Migrationsabwehr. Bricht dies weg, zeigt sich das wahre Gesicht dieser hilflosen und gescheiterten Migrationspolitik: Die Erschießung an der EU-Außengrenze stellt dann nur die letzte logische Konsequenz dar. Der EU-Türkei-Deal ist von Anfang an gescheitert, jeder neue Versuch eines Deals wird ebenso scheitern!
Der Zweiklang von Abschottung und Faschisierung
Die Umdeutung der Willkommenskultur von 2015 zu einer „Flüchtlingskrise, die sich nie wiederholen dürfe“, kreiert eine derartige Angst, dass lieber Erschießungen geduldet werden, als über Aufnahme geredet wird.
Dabei hat das Abschottungsparadigma auch seine mörderische innenpolitische Seite. Während bis heute zahlreiche Städte und Gemeinden – wie in dem Netzwerk „Städte Sichere Häfen“ – nach wie vor für eine Praxis und Kultur des Willkommens und der offenen Gesellschaft stehen, hat die Politik mit ihrer Dämonisierung der Migration als „die Mutter aller Probleme“ auch innergesellschaftlich Diskurse und Taten der „Verteidigung Europas“ hoffähig gemacht. Insofern ist die Faschisierung an der Außengrenze eng verwoben mit dem erstarkenden Rechtsterrorismus und Angriffen auf die Grundlagen der Demokratie in den europäischen Gesellschaften. Europa steht an einem Scheideweg: Wir können diesen Wahnsinn nur mit einer Rückkehr zu grundlegenden Rechten, Offenheit und Aufnahmebereitschaft begegnen.
Wir fordern:
- Die sofortige Evakuierung aller Migrant_innen von den griechischen Inseln und aus allen überfüllten Lagersituationen
- Effektive Schutzmaßnahmen gegen den Corona-Virus für Migrant_innen
- Den sofortigen Stopp der staatlichen Gewalt und der Ermordung von Migrant_innen an den Außengrenzen
- Die sofortige Beendigung des EU-Türkei Deals
- Eine aktive EU-Politik um die gewaltsame Vertreibung von Millionen von Menschen in Syrien zu beenden
- Die Wiederherstellung des Asylrechts, rechtsstaatlicher Asylverfahren und die Demilitarisierung der Außengrenze
- Die Einhaltung geltender Völker-, Menschen- und Europarechtlicher Vorgaben beim Umgang mit den ankommenden Menschen
- Die Aufnahme der Menschen in den solidarischen Städten,
- Eine europäische Politik, die selbst nicht andauernd Fluchtursachen produziert