Die SDF sind Geschichte. Am 25. August verkündete Mazloum Abdi die Auflösung der von ihm kommandierten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) und deren Eingliederung in die syrische Armee. Das kurdisch geführte Militärbündnis kontrollierte über ein Jahrzehnt weite Teile Nord- und Ostsyriens und hatte den Kampf gegen den IS geführt. Mit der Auflösung der SDF endet zugleich die Autonome Verwaltung von Nord- und Ostsyrien (AANES).
Bei einer Pressekonferenz in Damaskus erklärte Mazloum Abdi: „Wir schlagen heute ein neues Kapitel auf, das durch Frieden, Stabilität und den Wiederaufbau der Heimat bestimmt wird.“ Ziel sei, ein geeintes Syrien aufzubauen, das alle gesellschaftlichen Gruppen – Kurden, Araber, Turkmenen und Assyrer – einbezieht.
Rückblick: Nach der Militäroperation der syrischen Armee im Nordosten im Januar 2026, bei der die SDF große Gebiete an Regierungstruppen verloren hatten, unterzeichneten beide Seiten am 30. Januar ein Abkommen zur Eingliederung kurdischer SDF-Mitglieder in die neue syrische Armee und ziviler Institutionen in den syrischen Staat. Das Abkommen bezieht sich auf eine frühere Vereinbarung von März 2025, deren Umsetzung nicht vorangekommen war. Übergangspräsident Ahmad al-Sharaa sicherte den Kurd*innen im Präsidialdekret Nr. 13 Mitte Januar weitreichende Rechte zu: Kurdisch wird erstmals offiziell als nationale Sprache anerkannt. Die kurdische Identität ist fester Bestandteil der nationalen Identität. Syrische Kurd*innen ohne Pass erhalten die Staatsangehörigkeit zurück. Das kurdische Neujahrsfest Newroz wird offizieller Feiertag. Zudem sollen Kurd*innen vor Diskriminierung geschützt werden.
Die jetzt vollzogene Auflösung der SDF ist die praktische Umsetzung des Abkommens vom 30. Januar und markiert einen Wendepunkt im syrischen Übergangsprozess. Der Schritt soll die Überwindung der gesellschaftlichen und militärischen Spaltung des Landes einleiten und zur politischen und rechtlichen Einheit Syriens hinführen. Offiziell ist damit die territoriale Integrität Syriens wiederhergestellt – mit Ausnahme von Suweida, das sich nach den Massakern vom Juli 2025 weiterhin der Kontrolle der Übergangsregierung entzieht. Die Integration der SDF in den Staat ist ein Erfolg für Übergangspräsident Ahmed al-Sharaa, der seit Assads Sturz versucht, die Kontrolle über ganz Syrien zu festigen.
Die medienwirksame Verkündung der SDF-Auflösung ist jedoch eher als Momentaufnahme in einem langen Prozess der Aushandlung zu verstehen. Denn die Integration ist weitreichend: Sie umfasst nicht nur Militär, sondern auch die Bereiche Verwaltung, Bildung sowie eine Regelung zur Rückkehr von Vertriebenen und die Freilassung Gefangener. Wenig überraschend, dass in diesem umfangreichen Prozess noch immer zahlreiche Fragen offen sind.
Bildung: Kurdisch als Streitpunkt
Während der Kontrolle der SDF über den Nordosten wurde zum ersten Mal in der Geschichte Syriens Kurdisch als Unterrichtssprache eingeführt. In dem Abkommen wurde für die Zukunft folgender Kompromiss vereinbart: Kurdisch soll an Schulen in Gebieten mit einem ‚signifikanten Anteil‘ kurdischer Bevölkerung als Sprache mit drei Unterrichtsstunden pro Woche neben Englisch und Arabisch unterrichtet werden. Das sieht ein aktueller Erlass des Bildungsministeriums vor. Kurdisch zählt somit als Fach und fließt in die Abschlussnote ein. Zudem ist eine Unterrichtsstunde pro Woche für Aktivitäten auf Kurdisch vorgesehen. Zwar besteht die Möglichkeit, einige andere Fächer auf Kurdisch zu belegen, dies ist jedoch auf eine einjährige Übergangszeit beschränkt. Die neue Regelung stößt bei vielen Kurd*innen auf Kritik: viele fordern, dass Kurdisch Unterrichtssprache bleibt, wie es bisher in vielen Schulen unter der Kontrolle der Selbstverwaltung der Fall war. In Nordostsyrien kommt es deshalb seit Tagen zu Protesten, auch Lehrer*innen kritisieren die Entscheidung – nicht zuletzt weil sie um ihre Arbeitsplätze fürchten.
Verwaltung und Justiz: Zwischen Integration und Doppelstrukturen
Die Eingliederung der zivilen Verwaltungsstrukturen in Nordostsyrien verläuft schleppend und ist bisher unvollständig. Es bestehen teilweise Doppelstrukturen zwischen ehemaligen Selbstverwaltungsbehörden und staatlichen Institutionen. Das führt zu Verwirrung über Zuständigkeiten, behindert Abläufe und beeinträchtigt das Alltagsleben der Menschen.
Im Justizbereich wurden bislang 15 Richter der ehemaligen Selbstverwaltung von einem Komitee des Justizministeriums im Zusammenhang mit der Eingliederung der Gerichte interviewt; weitere 35 sollen folgen, bevor die Gerichte in Hasaka und Qamischli wiedereröffnet werden können. Ein Anschlag vor dem Justizpalast in Hasaka Ende August unterstrich die Fragilität des Übergangs.
Randa aus Qamischli beschreibt die Lage so: „Die Institutionen sind nicht vollständig geöffnet. Weder zivile Ämter noch Behörden, die für grundlegende Dienstleistungen zuständig sind, arbeiten derzeit reibungslos. Daher bleibt der Übergang für die Bevölkerung undurchsichtig. Zwar gibt es erste neue Ernennungen, etwa auf der Ebene der Provinz- und Distriktdirektionen oder bestimmter Gremien und Verbände. Doch die wesentlichen Hebel der Verwaltung – Grunddienstleistungen, Kommunen, lokale Bezirke sowie alle Punkte, die das soziale, berufliche und finanzielle Leben der Menschen berühren, einschließlich zivilrechtlicher Verfahren – sind größtenteils immer noch eingefroren oder befinden sich in einem Zustand des Nicht-Übergangs. Das beeinträchtigt natürlich das Vertrauen, das zwischen der aktuellen Regierung und der Bevölkerung aufgebaut werden soll.“
Rückkehr der Vertriebenen: Wichtiger Schritt mit strukturellen Hürden
Die Rückkehr von Vertriebenen nach Afrin wird offiziell als überwiegend abgeschlossen erklärt. Nach dem Januar-Abkommen kehrten bislang 16.000 Familien nach Afrin zurück. Sie leben allerdings in Notunterkünften, weil sie nach wie vor Probleme haben, ihre Eigentumsrechte an Wohnungen oder Häusern geltend zu machen. Auch die Rückkehr in die Gebiete Ras al-Ayn/Sere Kaniye und Tal Abyad ist noch nicht gelöst: die Menschen konnten auch hier noch nicht in ihre Häuser zurückkehren. Kürzlich scheiterte der Versuch, Menschen im Konvoi nach Sere Kaniye/Ras al-Ayn zurückzubringen. Die Rückkehrer*innen wurden vor Ort von Bewaffneten angegriffen, die ehemaligen von der Türkei unterstützten Milizen zuzuordnen sind. Damit bleibt die zentrale Frage: Wie sorgt die Übergangsregierung für die Sicherheit der Rückkehrer*innen, und wie unterstützt sie sie finanziell und mit Infrastruktur? Gibt es in den Orten der Rückkehr genügend Schulen, Wasser und Strom? Und wie ist wiederum die Rückkehr derjenigen geregelt, die derzeit noch in den Häusern von Rückkehrer*innen leben?
In diesem Zusammenhang wies Übergangspräsident al-Sharaa das Parlament kürzlich per Erlass an, sich umgehend damit zu befassen, welche Gesetze erlassen werden müssen, damit Menschen sicher und nachhaltig in ihre Herkunftsorte zurückkehren können. Rückkehr wird damit zur gesetzgeberischen Priorität erklärt. Die strukturellen Probleme (Sicherheit, Wohnraum, Infrastruktur, Doppelvertreibung) bleiben jedoch vorerst bestehen.
Militärische Integration: Fraueneinheiten als letzter offener Punkt
Die Integration der männlichen SDF-Kämpfer in die syrische Armee gilt nun offiziell als abgeschlossen. Drei rein kurdische Brigaden sind in Hasaka und Qamischli stationiert, eine vierte befindet sich in Kobani. Sie operieren unter dem Oberbefehl der syrischen Armee. Die Zukunft der Fraueneinheiten (YPJ) ist nach wie vor ungeklärt. Damaskus lehnt ihre Aufnahme in den Bereich des Verteidigungsministeriums ab – mit der Begründung, die Armee habe keine weiblichen Kampfeinheiten. Als Kompromiss wird derzeit eine Eingliederung als eigenständige Einheit ins Innenministerium verhandelt, vermutlich im Bereich der Terrorbekämpfung. YPJ-Führerin Nourouz Ahmed bestätigte Gespräche mit Präsident al-Sharaa, betonte aber, die Autonomie der Einheiten müsse erhalten bleiben. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.
Fehlende Transparenz führt zu Verunsicherung
Wie erleben die Menschen im Nordosten die Übergangssituation? Randa aus Qamischli beklagt fehlende klare Informationen zu einigen der laufenden Veränderungen. „Es gibt keine regelmäßigen offiziellen Erklärungen und es mangelt an einer offiziellen Quelle für die Berichterstattung. Gleichzeitig kursiert Hassrede und ein negativer Diskurs rund um den Integrationsprozess. Diese gesellschaftliche und psychologische Verunsicherung führt dazu, dass die Bereitschaft zur Zusammenarbeit sinkt und die Angst wächst, die Kurden seien in Syrien bedroht. Dies liegt vor allem an der mangelnden Klarheit des Integrationsprozesses, der fehlenden Transparenz beider Seiten sowie der mediengesteuerten Anheizung sensibler Themen durch unausgewogene und problematische Narrative. Infolgedessen richtet sich in verschiedenen Teilen Syriens zunehmend Hassrede gegen die Kurden.“
Lesen Sie hier auch das Interview von Menschenrechtsaktivistin Sawsan Rashid.
