Die Unberechenbarkeit des Regimes – Bericht aus Qudssaya

Qudssaya ist ein ausschließlich von regimetreuen Vierteln umgebener Stadtteil im Nordosten von Damaskus. Beginnend mit dem ersten Tag des Opferfestes wurde Qudssaya im Oktober 2013 einen Monat lang vom Regime belagert. Die Auswirkungen waren verheerend, denn schon vorher hatten sich tausende Flüchtlinge aus anderen Teilen der Hauptstadt – wie zum Beispiel dem Camp Yarmouk – […]

Qudssaya ist ein ausschließlich von regimetreuen Vierteln umgebener Stadtteil im Nordosten von Damaskus. Beginnend mit dem ersten Tag des Opferfestes wurde Qudssaya im Oktober 2013 einen Monat lang vom Regime belagert. Die Auswirkungen waren verheerend, denn schon vorher hatten sich tausende Flüchtlinge aus anderen Teilen der Hauptstadt – wie zum Beispiel dem Camp Yarmouk – in den bis dahin relativ sicheren, oppositionellen Stadtteil geflüchtet.

Die Angst vor Szenarien wie der Aushungerung des mehrheitlich palästinensischen Viertels Camp Yarmouk trieb den Lokalen Rat und andere Gruppen wie das Komitee dazu, aus Rücksicht auf die fast 500.000 Zivilisten einem der sogenannten „Waffenstillstände“ (hudna) mit dem Regime auszuhandeln, die letzteres mit verschiedenen Vierteln zu unterschiedlichen Konditionen schloss. Die Übersetzung des Wortes „hudna“ als „Waffenstillstand“ ist jedoch mehr als irreführend. Der Auslöser für die meisten dieser in Damaskus ausgehandelten Abkommen, zwischen jenen Gruppen in den von der Opposition gehaltenen Stadtvierteln und dem Regime, war nicht die Eskalation beidseitiger Kampfhandlungen. Vielmehr  zwang das Regime die Opposition durch Belagerung – und damit der künstlichen Herbeiführung einer drastischen Verschlechterung der humanitären Situation – zur Akzeptanz der von ihm vorgetragenen Forderung. Im Gegenzug wurde eine Öffnung der Checkpoints und die Einfuhr von Lebensmitteln, Medikamenten und anderen Gütern in Aussicht gestellt.

In Qudssaya stellte das Regime dabei verschiedene Bedingungen: 1) Das Hissen der Flagge des Regimes; 2) Die Bildung eines Volkskomitees, das sich aus Vertretern der Opposition und regime-nahen Persönlichkeiten des Viertels zusammensetzt und offiziell die Verwaltung Qudssayas übernimmt; 3) Die Registrierung aller Bewaffneten und ihrer Waffen bei eben diesem Volkskomitee.

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 Bild: Leere Geschäfte in Qudssaya während der Belagerung. 

Nachdem die Forderungen des Regimes in Qudssaya umgesetzt worden waren, wurden die Checkpoints für die Einfuhr von verschiedenen Waren geöffnet. Alltag kehrte in Qudssaya ein. Das Komitee und andere oppositionelle Gruppen waren trotz der Entschärfung der humanitären Lage nicht immer zufrieden mit der Situation. Besonders gegenüber dem Volkskomitee, dass nun offiziell die Belange Qudssayas gegenüber dem Regime vertrat, äußerten die AktivistInnen immer wieder ihren Unmut. Dabei ging es vor allem um die dringlichste, aber weiterhin unerfüllte Forderung, die die AktivistInnen in Qudssaya während der Verhandlungen mit dem Regime als Bedingung gestellt hatten: Die Freilassung der politischen Gefangenen sowie der völlig willkürlich an Checkpoints verhafteten BewohnerInnen aus Qudssaya. Das Volkskomitee gab sich wenig Mühe bzw. hatte wenig Handhabe, diese und andere Forderungen beim Regime durchzusetzen.

Obwohl sogar eine Demonstration gegen das Volkskomitee organisiert wurde, versuchten die AktivistInnen stets, sich im Bezug auf politische Aktionen zurückzuhalten, um die Situation der Zivilisten und Flüchtlinge in Qudssaya nicht zu gefährden. In Zusammenarbeit mit dem Lokalen Rat konzentrierte man sich darauf, den wirtschaftlich Schwachen wieder auf die Beine zu helfen. Es wurden verschiedene Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen innerhalb Qudssayas initiiert. So mietete der Lokale Rat zum Beispiel Läden wie Gewerbeflächen an und stellte sie Arbeitssuchenden zu einem symbolischen Preis zur Verfügung. Im Rahmen eines anderen Projekts kaufte der Lokale Rat Tiere, für deren Aufzucht ebenfalls Leute angestellt wurden – vom Gewinn nach der Schlachtung der Tiere konnte diesen einerseits ein Gehalt finanziert und andererseits eine Rücklage für weitere Projekte geschaffen werden. Insgesamt blieb die Lage in Qudssaya seit dem mit dem Regime geschlossenen Abkommen stabil, die Lebenssituation der BewohnerInnen gestaltete sich mehr oder weniger normal.


Video: Demonstration des Komitees Qudssaya gegen das Volkskomitee und für die Freilassung der Inhaftierten.

Da Qudssaya sich jedoch nicht unter der Kontrolle des Regimes, sondern ausschließlich im „Waffenstillstand“ mit ihm befindet, organisiert die Opposition die inneren Angelegenheiten Qudssayas. Während die Regimetruppen die zwei Ausfahrtswege aus Qudssaya in Richtung Damaskus kontrollieren, kontrolliert die FSA die Checkpoints innerhalb des Viertels bzw. auf dem Weg in das Viertel hinein. Ebenso wie es den FSA-Gruppen nicht erlaubt ist, Qudssaya bewaffnet zu verlassen, ist es Regimevertretern verboten, Qudssaya bewaffnet zu betreten. Diese anlässlich des Waffenstillstands festgelegte Regelung spielte in den darauffolgenden Ereignissen eine wichtige Rolle.

Am 21. Februar 2014 näherte sich ein Wagen mit verdunkelten Scheiben einem der Checkpoints der Opposition, um nach Qudssaya hineinzufahren. Aufgrund der Uneinsehbarkeit des Fahrzeuginneren wurde der Fahrer des Wagens von den FSA-Mitgliedern am Checkpoint aufgefordert, auszusteigen sowie Türen und Kofferraum zu öffnen. Dieser lehnte ab. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung versuchte der Fahrer, mit dem Wagen nach Qudssaya hinein zu fliehen. Umstehende Menschen, die auf die Szene aufmerksam wurden, bildeten spontan eine Traube um den Wagen, um ihn an der Flucht zu hindern. Der Fahrer des Wagens stieg daraufhin aus, begann in die Menge zu schießen und verletzte dabei einen Zivilisten. Ein Kämpfer der FSA erschoss den Fahrer daraufhin im Handgemenge.


Video: Beitrag des Komitees Qudssaya über die Projekte zur Arbeitsplatzschaffung des Lokalen Rats.

Erst im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer jenes Wagens um ein hochrangiges Mitglied der Armee des Regimes, genauer der berüchtigten „Vierten Division“ handelte [Anm.: Die „Vierte Division“ wird von Maher al-Assad, dem Bruder Bashar al-Assads, befehligt]. Noch am selben Tag schloss das Regime beide Checkpoints an den Ausfahrtswegen Qudssayas. Das Viertel wurde erneut belagert, circa eine Woche lang gelangte nichts mehr in die Stadt hinein, niemand durfte die Stadt verlassen. Der Lokale Rat musste dem Regime sechs Millionen Syrische Pfund (circa 30.000 €) Abfindung zahlen und die Leiche des Erschossenen aushändigen. Zur Zahlung des horrenden Betrags trugen teilweise auch die BewohnerInnen des Viertels bei. Dass es sich bei dem Vorfall in aller erster Linie um einen Bruch des Abkommens von Seiten des Regimes handelte, verschaffte ihnen dabei wenig Vorteil: Den BewohnerInnen blieb wenig Handlungsspielraum.

Nach Aushändigung der Leiche und des Geldes beendete das Regime die Belagerung. Damit normalisierte sich die Situation in Qudssaya wieder. Die meisten gingen davon aus, dass sich die  Angelegenheit damit nun erledigt hätte. Am 19.03.2014 feuerte das Regime jedoch ohne konkreten Anlass Raketen auf Qudssaya ab – eine davon während der Versammlung verschiedener oppositioneller Gruppen und in direkter Nähe, eine andere ganz in der Nähe des Komiteebüros. „Ich saß mittags auf meinem Balkon. Die Sonne schien und das Leben spielte sich ganz normal auf der Straße ab. Wir waren alle froh, dass sich die Lage wieder beruhigt hatte. Plötzlich begann der Beschuss durch Scharfschützen aus den umliegenden Gebieten, so aus circa einem Kilometer Entfernung“, erklärt Muhammad aus dem Komitee. Nach den anschließenden, gezielt mit dem Flugzeug ausgeführten Anschlägen – bei denen auch Mitglieder des Komitees starben – folgte tags darauf eine willkürlich Bombardierung, bei der 13 Zivilisten, darunter auch Kinder, getötet wurden.

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Bild: Qudssaya kurz nach dem Luftangriff des Regimes am 21.03.2014.

Auf die Frage, warum das Regime nach der Klärung des Vorfalls und ohne konkreten Anlass plötzlich begann, das Viertel zu bombardieren, antwortet Mohammad nur: „Darum. Um uns zu zeigen, dass es jederzeit genau das tun kann.“ Die Abläufe in Qudssaya zeigen, dass die teilweise viel gelobten und auch in Genf II vorgebrachten sogenannten „Waffenstillstände“ keineswegs Ausdruck fairer und zuverlässiger Abkommen mit dem Regime sind. Vielerorts verletzt das Regime diese Abkommen völlig willkürlich oder kommt vereinbarten Forderungen nicht nach. Aufgrund des Kräfteungleichgewichts besonders innerhalb der Hauptstadt Damaskus, die voll ist mit Waffen, Militärstützpunkten, Sicherheitskräften und Geheimdienst, können sich die oppositionellen „Verhandlungspartner“, die nur durch Belagerungsstrategie und tägliche Bombardierung an den Verhandlungstisch gezwungen wurden, oft nicht zur Wehr setzen. Was bleibt, ist Pragmatismus und Schadensbegrenzung. Am 26.03.2014 öffnete das Regime die Checkpoints wieder, es folgten keine weiteren Angriffe – Qudssaya wurde vorerst genug bestraft. „Es sieht so aus, als wäre es jetzt wieder ruhig. Wir rechnen nicht damit, dass wir in Kürze wieder angegriffen werden. Aber man weiß nie…“, sagt Muhammad.

Die Arbeit der Komitees und zivilen AktivistInnen in Qudssaya bleibt – wie andernorts in Syrien – von äußerster Bedeutung. Wenn auch Sie die Arbeit unserer PartnerInnen in Qudssaya unterstützen möchten, können Sie hier PatIn der Zivilgesellschaft werden:

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