FAQs zur erzwungenen Passbeschaffung

Viele Menschen aus Syrien, die in Deutschland leben, werden von Behörden aus unterschiedlichen Gründen dazu aufgefordert, einen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Wir haben zusammen mit ProAsyl ein FAQ zur Passbeschaffung erstellt:

Gerade werden viele Menschen aus Syrien, die in Deutschland leben, von den Behörden aus unterschiedlichen Gründen dazu aufgefordert, einen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Es ist ein Problem, das viele Menschen betrifft und mit dem ihr nicht allein seid. Regelmäßig gibt es neue Gerichtsentscheidungen oder Richtlinien der Ministerien und Behörden zu dem Thema. Dieses FAQ ist deswegen ein lebendiges Dokument. Wir werden es regelmäßig aktualisieren.

Mit diesem FAQ versuchen wir, die grundsätzlichen Regelungen darzustellen und zu erklären, warum du von Behörden aufgefordert wirst, einen syrischen Pass zu beantragen und wann du dich unbedingt von Beratungsstellen oder Anwält:innen beraten lassen solltest. Es kann aber keine Beratung für deinen Einzelfall ersetzen! Dieses FAQ soll dich vielmehr dazu ermuntern, dir Hilfe durch eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort zu suchen. Wenn eine Behörde dich dazu auffordert, einen syrischen Pass zu beantragen, dann solltest du auf jeden Fall überprüfen lassen, ob es in deinem Fall eine andere Lösung gibt. Jeder Fall ist anders. Die Behörden an jedem Ort in Deutschland können nach ihrem Ermessen unterschiedlich entscheiden. Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass du dir Hilfe vor Ort suchst. Wir können hier nur einen Überblick bieten.

Dieses FAQ wurde durch eine Volljuristin erstellt, die im Migrationsrecht spezialisiert ist, und durch PRO ASYL geprüft. Es können jedoch immer Fehler oder Ungenauigkeiten auftreten. Viele Fragen sind zudem nicht endgültig geklärt. Behörden und Gerichte können im Einzelfall anders entscheiden.

Allgemeines

Für die Frage, ob die Behörden dich auffordern dürfen, einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beantragen, ist es wichtig, was für ein Aufenthaltsrecht du in Deutschland hast. Deswegen solltest du als erstes wissen, welchen Aufenthaltstitel du hast. Personen, die keinen langfristigen Aufenthaltstitel besitzen, also z. B. Personen mit Schengen-Visum, Geduldete oder Ausreisepflichtige, sind von diesem FAQ zunächst nicht erfasst.

Wie finde ich heraus, was ich für einen Aufenthaltstitel habe?

Der Aufenthaltstitel ist ein Klebeetikett (Seite) in deinem Pass oder eine Plastikkarte. Auf deinem Aufenthaltstitel steht unter „Anmerkungen“ eine Zahl. Die Zahl bezeichnet die Rechtsgrundlage deines Aufenthaltstitels im Gesetz (zum Beispiel Paragraf 25 Absatz 2 Variante 2 des Aufenthaltsgesetz für subsidiär Schutzberechtigte). Sie sagt dir, was für eine Art von Aufenthaltstitel du hast. Damit kommst du zu dem richtigen Kapitel in dem FAQ.

Die Pfeile zeigen dir, wo du die Zahl findest.

Wenn du einen neuen Aufenthaltstitel beantragt hast oder deinen alten Aufenthaltstitel verlängert hast und die Behörde gerade noch nicht entschieden hat, dann solltest du eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde bekommen. Damit kannst du nachweisen, dass dein Aufenthaltsrecht weiter gilt, obwohl der Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist. Oft musst du lange auf einen Termin bei der Ausländerbehörde warten. Viele Ausländerbehörden geben dir dann nur eine Terminbestätigung, in der das Fortgelten des Aufenthaltstitels angeordnet wird, und keine Fiktionsbescheinigung.

So sieht eine Fiktionsbescheinigung aus:

Auf meinem Aufenthaltstitel steht unter Anmerkungen folgende Zahl:Ich habe diesen Status in Deutschland:
25 Abs. 1 oder 25 Abs. 2 Var. 1 oder 25 Abs. 2 (GFK)  Du bist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren als Asylberechtigte:r oder Flüchtling anerkannt worden.
25 Abs. 2 Var. 2 oder 25 Abs. 2 (subs. Schutz.)  Du bist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren als subsidiär Schutzberechtigte:r anerkannt worden.
25 Abs. 3 oder 25 Abs. 3 (Abschiebeverbot)  Du hast vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren ein Abschiebeverbot zuerkannt bekommen.
23 Abs. 1 oder 23 Abs. 2Du bist mit einem Landesaufnahmeprogramm nach Deutschland gekommen. Verwandte haben dich über das Aufnahmeprogramm eines Bundeslandes mit einem Visum nach Deutschland geholt. Für dich hat eine Person „gebürgt”. oder Du bist mit einem Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland gekommen.
23 Abs. 4Du wurdest vom UNHCR als Flüchtling anerkannt und hast dann mit dem Ressettlement-Programm ein Visum von Deutschland bekommen, mit dem du einreisen konntest.
29 iVm 30 oder 29 iVm 32 oder 29 iVm 36 oder 31 oder 33 oder 34 oder 35  Du bist mit einem Visum als Familienangehörige:r nach Deutschland gekommen und hast nicht Asyl beantragt oder einen anderen Status erhalten.
16a (für Berufsausbildung) 16b (für Studium) 16d (für Qualifizierungsmaßnahme) 18a (für Beschäftigung mit Berufsausbildung) 18b (für Beschäftigung mit akademischem Abschluss) 20 (für Arbeitssuche) 21 (für Selbstständigkeit) oder weitereDu bist mit einem Visum zum Studium oder zur Arbeit oder ähnlichem nach Deutschland gekommen und hast in Deutschland nicht Asyl beantragt bzw. keinen Fluchtstatus erhalten.
Wo kann ich mich vor Ort kostenlos beraten lassen?

Auf der Webseite vom Informationsverbund Asyl & Migration kannst du Beratungsstellen in Deutschland finden.

  • Gib einfach unter „Ort“ die Stadt ein, in der du lebst, oder die nächste größere Stadt.
  • Wähle bei „Beratungsthemen“ die Rubrik „Aufenthaltsrechtliche Fragen“.
  • Schreib der Beratungsstelle eine E-Mail oder ruf sie an, um einen Termin zu vereinbaren.

Du kannst auch bei Google „Migrationsberatung“ und deine Stadt oder Region eingeben, also zum Beispiel „Migrationsberatung Berlin“. Dann findest du auch Beratungsstellen in deiner Nähe.

Wo finde ich Anwält:innen?

Eine Beratungsstelle vor Ort kann dir bei der Suche helfen. Sie kennen die Anwält:innen in deiner Region und können dir gute Anwält:innen empfehlen. Sie können dir ggf. auch helfen einen Termin zu vereinbaren.

Du kannst auch die Anwaltssuche des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) nutzen.

  • Klick auf das blaue Feld „Suche verfeinern”.
  • Gib bei „PLZ / Ort” deinen Wohnort ein.
  • Wähle bei„Umkreis” aus, wie weit das Büro entfernt sein darf, zum Beispiel 10 km.
  • Gib dann bei „Rechtsgebiet” – Migrationsrecht – ein.
  • Und klicke unten auf „Suchen”.
  • Klick dann auf einen Namen, der dir angezeigt wird.
  • Du kannst die Anwält:innen anrufen oder ihnen eine E-Mail schreiben.
  • Erkläre in wenigen Sätzen, was dein Problem ist.
    • zum Beispiel: Mein Name ist … Ich komme aus Syrien und bin seit … in Deutschland. Ich habe Flüchtlingseigenschaft / subsidiären Schutz … Jetzt sagt die Ausländerbehörde / Einbürgerungsbehörde mir, dass ich einen syrischen Pass beantragen soll. Ich will das aber nicht. Haben Sie einen Termin für mich?

Bitte suche immer auch eine Beratungsstelle auf. Sie können dir sagen, wie dringend dein Fall ist und ob es notwendig ist, Anwält:innen zu beauftragen!

Die Beratung durch Anwält:innen kostet Geld!

  • Ein erster Beratungstermin kostet meistens zwischen 120 und 250 €.
  • Ein Gerichtsverfahren in der ersten Instanz gegen die Ausländerbehörde oder das Einbürgerungsamt kostet meistens zwischen 800 und 1500 €. Dies ist auch davon abhängig, um wie viele Personen es geht. Die Kosten für den Beratungstermin sind in der Regel darin enthalten.
    • Die Kosten für das Gerichtsverfahren können jedoch auch vom Staat gezahlt werden. Anwält:innen können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn du nicht genügend Einkommen oder Vermögen hast, um das Gerichtsverfahren zu bezahlen. Das Gericht entscheidet dann, ob der Staat zunächst die Kosten trägt. Wenn du kein Geld vom Jobcenter beziehst, kann es sein, dass du die Kosten innerhalb von vier Jahren in Raten zurückzahlen musst. Wenn du das Gerichtsverfahren gewinnst, muss der Staat die Kosten ohnehin zahlen.

Wir kennen Anwält:innen, die sich bereits mit der Frage der Passbeschaffung auskennen. Sie haben aber begrenzte Kapazitäten und sie können nicht alle Fälle annehmen. Ihr könnt sie jedoch per E-Mail kontaktieren und fragen, ob sie euren Fall übernehmen können. Bitte fragt immer nur eine:n Anwältin oder Anwalt und wartet dann auf die Antwort.

Folgende Anwält:innen sind grundsätzlich bereit, weitere Fälle zur Frage der Passbeschaffung aufzunehmen:

BundeslandKanzleiKontakt
BayernKanzlei Bailey (Erlangen)kanzlei-bailey.de E-Mail: bailey@kanzlei-bailey.de Tel.: +49 9131 6102 888
Berlin Brandenburg  Legal Links (Kreuzberg, Berlin)legal-links.de E-Mail: info@legal-links.de Tel.: +49 30 78 89 38 80
Berlin BrandenburgJentsch Rechtsanwälte (Mitte, Berlin)aufenthaltsrecht.net E-Mail: kontakt@aufenthaltsrecht.net Tel: +49 30 252 987 77
HessenFrankfurt Legal (Frankfurt am Main)frankfurtlegal.de E-Mail: info@frankfurtlegal.de Tel.: +49 69 9130 830
NiedersachsenKanzlei für Migrationsrecht (Göttingen)kanzlei-fuer-migrationsrecht.de E-Mail: sekretariat@kanzlei-fuer-migrationsrecht.de Tel.: +49 551 42610
SachsenJentsch Rechtsanwälte (Leipzig)aufenthaltsrecht.net E-Mail: kontakt@aufenthaltsrecht.net Tel: +49 30 252 987 77
Was ist ein Reiseausweis für Ausländer (Grauer Pass)? Was ist der Unterschied zu einem Flüchtlingspass (Blauer Pass) und einem Reiseausweis für Staatenlose?

Der Reiseausweis für Ausländer, der Flüchtlingspass und der Reiseausweis für Staatenlose sind sog. Passersatzpapiere, die der deutsche Staat Personen ausstellt, obwohl sie nicht deutsche Staatsangehörige sind. Sie können durch eine deutsche Vertretung (Botschaft) im Ausland oder die Ausländerbehörde ausgestellt werden.

Einen Reiseausweis für Ausländer bekommt eine Person ausgestellt, die gegenüber der Ausländerbehörde beweisen kann, dass es ihr nicht zumutbar ist, einen nationalen Pass von dem Herkunftsstaat zu beschaffen.

Einen Flüchtlingspass bekommt eine Person, der durch das BAMF die Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung zugesprochen wurde. Sie bekommen diesen automatisch durch die Ausländerbehörde ausgestellt, wenn dort der Aufenthaltstitel beantragt wird.

Einen Reiseausweis für Staatenlose bekommt eine Person in der Regel ausgestellt, die nachweisen kann, dass sie staatenlos ist und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat.

Was ist ein Ausweisersatz? Kann ich mit einem Ausweisersatz reisen?

Ein Ausweisersatz ist kein Pass oder Passersatz. Einen Ausweisersatz bekommt eine Person, die keinen nationalen Pass hat und auch keinen deutschen Passersatz erhält, aber trotzdem ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Damit diese Person sich in Deutschland ausweisen kann, erhält sie den Ausweisersatz. Subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Abschiebeverbot bekommen einen Ausweisersatz, wenn sie keinen syrischen Pass haben.

Der Ausweisersatz gilt jedoch im Gegensatz zu einem Pass oder Passersatz nur im Inland. Man kann damit nicht ins Ausland reisen, auch nicht in andere Länder der Europäischen Union (z. B. nach Frankreich oder Polen).

Was ist eine Fiktionsbescheinigung?

Eine Fiktionsbescheinigung ist kein Pass, Pass- oder Ausweisersatz. Eine Fiktionsbescheinigung ist eher ein Ersatz für einen Aufenthaltstitel für einen kurzen Zeitraum. Wenn eine Person rechtzeitig einen Aufenthaltstitel beantragt, bevor der vorherige Aufenthaltstitel ausläuft, dann gilt der vorherige Aufenthaltstitel so lange weiter, bis die Ausländerbehörde über den Antrag entscheidet. Die Fiktionsbescheinigung ist der Nachweis dafür, dass der Aufenthaltstitel weiter gilt. Die Fiktionswirkung tritt immer ein, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Auch wenn die Ausländerbehörde keine Fiktionsbescheinigung ausstellt, gilt dein alter Aufenthaltstitel fort, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Die Praxis der Ausländerbehörden ist unterschiedlich. Einige Ausländerbehörden ordnen ein solches Fortbestehen des Aufenthaltstitels auch schon in der Terminbestätigung an. Sicherer ist es jedoch immer einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Die Ausländerbehörden stellen oft Fiktionsbescheinigungen für drei oder sechs Monate aus, wenn noch nicht alle Voraussetzungen für den neuen Aufenthaltstitel erfüllt sind (z. B. Besitz eines Passes). Damit sollen die Personen Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel zu erfüllen (z. B. einen neuen Pass beantragen und vorlegen).

Warum wollen die Behörden in Deutschland, dass ich einen syrischen Pass habe?

Grundsätzlich sollen Staaten nur ihren eigenen Staatsangehörigen oder Staatenlosen mit Aufenthaltsrecht in ihrem Staat Pässe ausstellen, aber nicht den Staatsangehörigen anderer Staaten. Davon darf es nur wenige Ausnahmen geben, denn die sog. Passhoheit eines Staates über die eigenen Staatsangehörigen soll geschützt werden. Das ergibt sich aus dem Völkerrecht. So sehen es zumindest die deutschen Behörden.

Der Pass dient dazu, dass eine Person sich ausweisen kann. Wenn man einen Antrag beim Jobcenter stellt, von der Polizei kontrolliert wird oder heiraten möchte, soll man ein Dokument vorgelegen können, das beweist, wer man ist. Der Pass dient auch dazu, dass man nicht die Identität wechseln kann.

Doch die Passhoheit der Staaten und das Bedürfnis nach dem Nachweis der Identität hat dort seine Grenzen, wo es einer Person unzumutbar oder unmöglich ist, von dem Herkunftsstaat einen Pass zu erlangen. Entweder erkennt ein Staat seine Verantwortung für eine Person nicht an, dann ist es der Person unmöglich einen Pass zu bekommen. Oder es ist der Person aus bestimmten Gründen unzumutbar, den Pass bei dem Herkunftsstaat zu beantragen. Wenn die Person dies nachweisen kann und in Deutschland ein Aufenthaltsrecht hat, dann muss der deutsche Staat ihr in der Regel einen Passersatz ausstellen.

Was ist die Identität einer Person?

Die Identität einer Person sind Daten, die dazu dienen sollen, die Verwechslung zwischen Personen zu verhindern. Die Identität wird in Deutschland als geklärt angesehen, wenn Vorname, Name, Geburtstag und Geburtsort einer Person nachgewiesen werden können.

Daneben soll die Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit einer Person geklärt sein. Dies dient dazu festzustellen, welcher Staat für eine Person verantwortlich ist.

Beides wird im Regelfall durch einen Pass nachgewiesen. Im Pass sind Vorname, Name, Geburtstag und Geburtsort einer Person vermerkt und der ausstellende Staat bezeugt damit, dass die Person die Staatsangehörigkeit besitzt. Der Nachweis ist unter bestimmten Umständen jedoch auch durch andere Dokumente möglich.

Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?

Um deine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen zu können, benötigst du in der Regel Dokumente aus Syrien. Der Nachweis der Identität kann durch den  sog. blauen Pass (Reiseausweis für Flüchtlinge oder Reiseausweis für Staatenlose), oder den sog. grauen Pass (Reiseausweis für Ausländer) jedenfalls dann nicht erbracht werden, wenn sich in dem Dokument ein Zusatz wie „Identität nicht nachgewiesen“ befindet.

Die Behörden prüfen hier in Stufen. Das heißt, sie fordern dich zuerst auf, sogenannte Beweise der ersten Stufe zu beschaffen. Nur wenn dir dies nicht zumutbar ist, prüfen sie Dokumente der nächsten Stufe.

  1. Stufe: amtliches Identitätsdokument mit Lichtbild
    • syrischer Reisepass (جواز سفر سوري)
    • syrischer Reiseausweis für Flüchtlinge für Palästinenser (وثائق السفر الخاصة باللفسطينيين)
    • Personalausweis (الهوية الشخصية)
    • Militärauswies (الهوية العسكرية)
  2. Stufe: andere amtliche Dokumente
    • Führerschein ( رخصة القيادة )
    • Dienstausweis für Beamte ( بطاقة الخدمة لموظفي الخدمة المدنية )
    • Geburtsurkunde ( شهادة الميلاد )
    • Schulbescheinigung ( شهادة مدرسية )
    • Auszug aus dem Zivilregister ( اخراج قيد مدني )
    • Familienbuch ( دفتر العائلة )
    • Führungszeugnis
    • Grundbucheintrag
  3. Stufe: sonstige Beweismittel
    • Zeugen: Verwandte, Freund:innen in Deutschland, die dich bereits in Syrien kannten und dies in einem Brief bestätigen شهود: اقارب، اصدقاء في المانيا تعرفونهم من سوريا
    • Mietvertrag عقد ايجار
    • Nebenkostenabrechnungen (Strom, Wasser)
    • Arbeitsvertrag
    • sonstige Verträge عقود أخرى
  4. Stufe: Vorbringen des Antragstellers

Anerkannte Flüchtlinge (§ 25 Abs. 2 Var. 1 AufenthG) und Asylberechtigte (§ 25 Abs. 1 AufenthG)

Du bist anerkannter Flüchtling, wenn du einen Reiseausweis für Flüchtlinge und einen Aufenthaltstitel hast, in dem unter Anmerkungen „25 Abs. 2 Var. 1” oder „§ 25 Abs. 2 (GFK)” steht.
Du bist Asylberechtigte:r, wenn du einen Reiseausweis für Flüchtlinge und einen Aufenthaltstitel hast, in dem unter Anmerkungen „25 Abs. 1” steht.

Bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Grundsätzlich brauchst du einen Pass, um einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde zu erhalten. Mit dem Pass erfüllt du die Passpflicht.

Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten jedoch einen Pass von der Ausländerbehörde, den sog. blauen Pass. Jede Person, die als Flüchtling oder Asylberechtigter anerkannt wurde, bekommt diesen Pass automatisch.

Wenn du den Aufenthaltstitel für drei Jahre bei der Ausländerbehörde beantragt hast, dann darf die Ausländerbehörde dich nicht auffordern, einen syrischen Reiseausweis vorzulegen. Sie muss dir den Aufenthaltstitel zusammen mit dem blauen Pass erteilen. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 3 S. 1 des Aufenthaltsgesetzes. Für den Aufenthaltstitel für drei Jahre musst du auch nicht deine Identität nachweisen können. Die Ausländerbehörde kann in deinen blauen Pass schreiben „Personalien beruhen auf eigenen Angaben”, wenn sie ernsthafte Zweifel hat, dass deine Angaben zur Identität stimmen. Sie muss dir aber trotzdem den Aufenthaltstitel für drei Jahre ausstellen.

Bekomme ich die Niederlassungserlaubnis von der Ausländerbehörde, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Bei der Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) nach § 26 Abs. 3 AufenthG ist es schwieriger. Dieser Aufenthaltstitel macht deinen Aufenthalt in Deutschland sicherer als ein befristeter Aufenthaltstitel. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können die Niederlassungserlaubnis nach drei oder fünf Jahren beantragen, je nachdem wie gut ihre Sprachkenntnisse sind und wie viel Einkommen sie haben. Zu den Voraussetzungen findest du hier eine Übersicht. Es ist nicht geklärt, ob die Identitätsklärung eine Voraussetzung ist, um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Die Bundesregierung war bisher der Ansicht, dass eine Identitätsklärung erforderlich ist. Es gibt aber auch gute Argumente dagegen. Die Identitätsklärung geschieht grundsätzlich durch den syrischen Pass. Wenn du bereits einen gültigen oder einen alten abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der Ausländerbehörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die Ausländerbehörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht. Auch wenn du keinen Pass hast, kann die Ausländerbehörde eine Ausnahme machen.

Darf die Ausländerbehörde mich auffordern, einen syrischen Pass bei der Botschaft in Berlin zu beantragen?

Nein, das darf die Ausländerbehörde nicht. Dies geschieht jedoch oft, wenn du einen unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) beantragst. Wenn die Ausländerbehörde dich auffordert, einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf. Beantrage keinen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft! Es ist dir nicht zumutbar, einen syrischen Pass zu beantragen, denn du wirst durch den syrischen Staat verfolgt. Dies hat das BAMF durch deine Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter bestätigt. Wenn du einen abgelaufenen syrischen Pass hast, dann zeige diesen der Ausländerbehörde vor. Wenn du keinen syrischen Pass hast, dann kannst du deine Identität durch andere Dokumente nachweisen. Suche dazu eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, die sich mit dir zusammen die Dokumente anschauen können. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Kann ich einen Pass von der Ausländerbehörde bekommen, um ins Ausland reisen zu können?

Du erhältst automatisch den sog. blauen Pass (Reiseausweis für Flüchtlinge) von der Ausländerbehörde. Damit kannst du in alle Staaten reisen, die diesen Pass anerkennen. Eine Liste der Staaten findest du hier. Für die Reise in manche Staaten brauchst du aber zusätzlich ein Visum (zum Beispiel für die Einreise in die Türkei). Das kannst du bei der Botschaft des Staates in Deutschland beantragen. Die Botschaften der Staaten findest du über diese Seite. Suche dort einfach nach dem Staat, in den du reisen möchtest.
Eine Reise in dein Herkunftsland kann jedoch zu Problemen führen. Bei Reisen nach Syrien folgt in aller Regel ein sogenanntes Widerrufsverfahren, wenn die deutschen Behörden davon erfahren. Hier wird überprüft, ob der Schutz in Deutschland noch notwendig ist, oder ob er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgenommen wird.

Brauche ich einen syrischen Pass, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, heißt das „Einbürgerung“. Auch für die Einbürgerung muss deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Das steht in den § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Zuständig für die Einbürgerung ist jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern eine andere Behörde in deinem Bezirk, deiner Stadt oder Landkreis (unterschiedlich je nach Land und Kommune). Diese Behörde prüft nochmal, ob deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als die Ausländerbehörde.

Oft sagen diese Behörden, dass die Einbürgerung nur mit einem Pass möglich ist. Sie sagen Sätze wie: „Ohne Pass keine Einbürgerung!“. Das stimmt jedoch nicht!

Identität und Staatsangehörigkeit kannst du mit einem syrischen Pass nachweisen. Wenn du bereits einen gültigen oder einen abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der zuständigen Behörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die zuständige Behörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht. Wenn die zuständige Behörde dich auffordert, einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Beantrage keinen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft! Es ist dir nicht zumutbar, einen syrischen Pass zu beantragen, denn du wirst durch den syrischen Staat verfolgt. Dies hat das BAMF durch deine Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter bestätigt. Du kannst deine Identität auch durch andere Dokumente nachweisen. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Als anerkannter Flüchtling und Asylberechtigter kannst du nicht gezwungen werden, einen syrischen Pass zu beantragen. Du kannst nicht bestraft werden, wenn du es nicht tust.
Wenn du deine Identität und Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kannst, dann verweigern die deutschen Behörden dir eventuell die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Du behältst jedoch deinen Aufenthaltstitel.
Wenn du einen Brief vom BAMF bekommst, dann suche sofort eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf. Hier könnte es darum gehen, dass dein Status aufgehoben werden soll, weil Zweifel an deinen Angaben im Asylverfahren bestehen.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich einen syrischen Pass beantragt habe?

Dein Status als Asylberechtigter und anerkannter Flüchtling kann vom BAMF widerrufen werden. Das ergibt sich aus § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG. Das BAMF wird dann ein Widerrufsverfahren gegen dich einleiten und dich dazu anhören. Wenn du einen Brief vom BAMF bekommst, dann geh damit sofort zu einer Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen und lass dich beraten.
In vielen Fällen ist ein solcher Widerruf rechtswidrig, weil du nicht den Willen hattest, dich unter den Schutz des syrischen Staates zu stellen oder nicht freiwillig gehandelt hast, etwa weil eine Behörde dich dazu aufgefordert hat, einen Pass zu beantragen. Du musst aber rechtzeitig handeln und mithilfe einer Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen dagegen vorgehen.

Subsidiär Schutzberechtigte (§ 25 Abs. 2 Var. 2 AufenthG) und Abschiebeverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG)

Du bist subsidiär Schutzberechtigte:r, wenn du einen Aufenthaltstitel hast, in dem unter Anmerkungen „25 Abs. 2 Var. 2” steht. Du hast zudem entweder einen syrischen Pass, einen Reiseausweis für Ausländer oder einen Ausweisersatz.

Bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Ja, die Ausländerbehörde muss dir die Aufenthaltserlaubnis erteilen, auch wenn du keinen syrischen Pass hast. Als subsidiär Schutzberechtigte:r musst du mindestens einen Ausweisersatz und einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde bekommen. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG und § 48 Abs. 4 S. 1 AufenthG. Wenn die Ausländerbehörde sich weigert, dir eine Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte und einen Ausweisersatz auszustellen, weil du keinen Pass hast, dann wende dich sofort an eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort. Dies ist rechtswidrig!

Ist ein Ausweisersatz ein Passersatz?

Nein, der Ausweisersatz ist kein Passersatz wie der blaue Flüchtlingspass oder der graue Reiseausweis für Ausländer. Mit dem Ausweisersatz kannst du dich nur in Deutschland aufhalten. Du bist nicht berechtigt, mit dem Ausweisersatz in und außerhalb von Europa zu reisen.

Kann die Ausländerbehörde mich auffordern, einen syrischen Pass zu beantragen?

Ja und Nein. Es ist nicht geklärt, ob die Ausländerbehörde dich trotzdem verpflichten kann, einen syrischen Pass zu beantragen, zum Beispiel indem sie dir ein Ordnungsgeld als Sanktion androhen. Wenn die Ausländerbehörde dich auffordert, einen syrischen Pass zu beantragen (zum Beispiel mit einem Schreiben, das du unterschreiben sollst), dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Es wird bald ein Gutachten zu der Frage geben.

Du solltest auf jeden Fall zunächst andere Optionen prüfen und der Aufforderung, einen Pass zu beantragen, zunächst nicht nachkommen. Viele Ausländerbehörden werden dich erst zur Passbeschaffung auffordern, wenn du eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) beantragst. Viele Schutzberechtigte werden die Niederlassungserlaubnis nicht beantragen, weil die Voraussetzungen ähnlich sind wie bei der Einbürgerung und sie deshalb gleich diese beantragen.

Kann ich einen Pass von der Ausländerbehörde bekommen, um ins Ausland reisen zu können?

Ja, du kannst einen Reisepass von der Ausländerbehörde bekommen, wenn es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen. Dazu kannst du bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Am besten machst du das mit einem Brief, den du vorher von einer Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen prüfen lässt. Die Ausländerbehörde wird dir diesen Reiseausweis jedoch nur erteilen, wenn du nachweisen kannst, warum es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beantragen. Dieser Nachweis ist oft sehr schwierig. In den seltensten Fällen wissen die betroffenen Personen genau, was passieren wird, wenn sie zur Botschaft gehen. Das syrische Regime ist unberechenbar und handelt willkürlich. Wende dich deswegen an eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen. Sie können dir helfen, Nachweise zu sammeln und den Brief zu schreiben. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Brauche ich einen syrischen Pass, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, heißt das „Einbürgerung“. Auch für die Einbürgerung muss deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Das steht in den § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Zuständig für die Einbürgerung ist jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern eine andere Behörde in deinem Bezirk, deiner Stadt oder deinem Landkreis (unterschiedlich je nach Land und Kommune). Diese Behörde prüft nochmal, ob deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als die Ausländerbehörde.

Oft sagen diese Behörden, dass die Einbürgerung nur mit einem Pass möglich ist. Sie sagen Sätze wie: „Ohne Pass keine Einbürgerung!“. Das stimmt jedoch nicht!

Identität und Staatsangehörigkeit kannst du mit einem syrischen Pass nachweisen. Wenn du bereits einen gültigen oder einen abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der zuständigen Behörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die zuständige Behörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht.

Wenn die zuständige Behörde dich auffordert, einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Du kannst Gründe vortragen, warum es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen, genau wie bei der Ausländerbehörde. Du kannst deine Identität auch durch andere Dokumente nachweisen. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Wenn du keinen syrischen Pass hast, dann bekommst du trotzdem einen Aufenthaltstitel und einen Ausweisersatz.

Ob du trotzdem verpflichtet bist, einen Pass oder Passersatz zu beschaffen, bzw. bei der syrischen Botschaft zu beantragen, ist noch nicht geklärt. Gehe deshalb immer zu einer Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort, wenn du aufgefordert wirst, einen Pass zu beschaffen. Insbesondere, wenn du darauf hingewiesen wirst, dass dir sonst ein Ordnungsgeld von 1.000 oder 3.000 € droht. Diese Aufforderungen sind eventuell rechtswidrig.

Du hast immer die Möglichkeit, die Zumutbarkeit der Passbeschaffung über einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer überprüfen zu lassen. Schreibe einen Brief an die Ausländerbehörde, in dem du detailliert und individuell aufzählst, warum es dir unzumutbar ist, einen Pass zu beschaffen. Lass dich dabei von der Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Du machst dich nicht wegen Passlosigkeit strafbar, wenn du einen Ausweisersatz besitzt.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich einen syrischen Pass beantragt habe?

Für deinen Status als subsidiär Schutzberechtigter hat es keine Folgen, wenn du einen syrischen Pass beantragt hast.

Abschiebeverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG)

Du hast ein Abschiebeverbot zuerkannt bekommen, wenn du einen Aufenthaltstitel hast, in dem unter Anmerkungen „25 Abs. 3” steht. Du hast zudem entweder einen syrischen Pass, einen Reiseausweis für Ausländer oder einen Ausweisersatz.

Bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Ja, die Ausländerbehörde muss dir die Aufenthaltserlaubnis erteilen, auch wenn du keinen syrischen Pass hast. Du musst mindestens einen Ausweisersatz und einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde bekommen. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG und § 48 Abs. 4 S. 1 AufenthG. Wenn die Ausländerbehörde sich weigert, dir eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, weil du keinen Pass hast, dann wende dich sofort an eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort. Das ist rechtswidrig!

Ist ein Ausweisersatz ein Passersatz?

Nein, der Ausweisersatz ist kein Passersatz wie der blaue Flüchtlingspass oder der graue Reiseausweis für Ausländer. Mit dem Ausweisersatz kannst du dich nur in Deutschland aufhalten. Du bist nicht berechtigt mit dem Ausweisersatz in und außerhalb von Europa zu reisen.

Kann die Ausländerbehörde mich auffordern einen syrischen Pass zu beantragen?

Es ist nicht geklärt, ob die Ausländerbehörde dich trotzdem verpflichten kann einen syrischen Pass zu beantragen, zum Beispiel indem sie dir ein Ordnungsgeld als Sanktion androhen. Wenn die Ausländerbehörde dich auffordert, einen syrischen Pass zu beantragen (zum Beispiel mit einem Schreiben, dass du unterschreiben sollst), dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Es wird bald ein Gutachten zu der Frage geben.

Du solltest auf jeden Fall zunächst andere Optionen prüfen und der Aufforderung, einen Pass zu beantragen, zunächst nicht nachkommen.

Viele Ausländerbehörden werden dich erst zur Passbeschaffung auffordern, wenn du eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) beantragst. Für die Niederlassungserlaubnis muss deine Identität geklärt sein. Personen mit Abschiebeverbot benötigen eine Niederlassungserlaubnis, weil dies eine Voraussetzung ist, um die Einbürgerung zu erhalten.

Spätestens bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis muss deswegen geklärt werden, ob es dir zumutbar ist, einen Pass zu beschaffen. Um diese Frage zu klären, kannst du einen Reiseausweis für Ausländer bei der Ausländerbehörde beantragen.

Kann ich einen Reiseausweis von der Ausländerbehörde bekommen, um ins Ausland reisen zu können?

Ja, du kannst einen Reisepass von der Ausländerbehörde bekommen, wenn es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen. Dazu kannst du bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Am besten machst du das mit einem Brief, den du vorher von einer Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen prüfen lässt. Die Ausländerbehörde wird dir diesen Reiseausweis jedoch nur erteilen, wenn du nachweisen kannst, warum es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beantragen. Dieser Nachweis ist oft sehr schwierig. In den seltensten Fällen wissen die betroffenen Personen genau, was passieren wird, wenn sie zur Botschaft gehen. Das syrische Regime ist unberechenbar und handelt willkürlich.

Wende dich deswegen an eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen. Sie können dir helfen, Nachweise zu sammeln und den Brief zu schreiben. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Brauche ich einen syrischen Pass, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, heißt das „Einbürgerung“. Auch für die Einbürgerung muss deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Das steht in § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Die Einbürgerung ist bei Personen mit Abschiebeverbot erst möglich, wenn sie bereits einen unbefristeten Aufenthaltstitel  (Niederlassungserlaubnis) von der Ausländerbehörde erteilt bekommen haben.

Zuständig für die Einbürgerung ist jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern eine andere Behörde in deinem Bezirk, deiner Stadt oder deinem Landkreis (unterschiedlich je nach Land und Kommune). Diese Behörde prüft nochmal, ob deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als die Ausländerbehörde.

Oft sagen diese Behörden, dass die Einbürgerung nur mit einem Pass möglich ist. Sie sagen Sätze wie: „Ohne Pass keine Einbürgerung!“. Das stimmt jedoch nicht!

Identität und Staatsangehörigkeit kannst du mit einem syrischen Pass nachweisen. Wenn du bereits einen gültigen oder einen abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der zuständigen Behörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die zuständige Behörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht. Wenn die zuständige Behörde dich auffordert, einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Du kannst Gründe vortragen, warum es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen, genau wie bei der Ausländerbehörde. Du kannst deine Identität auch durch andere Dokumente nachweisen. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Wenn du keinen syrischen Pass hast, dann bekommst du trotzdem einen Aufenthaltstitel und einen Ausweisersatz.

Ob du trotzdem verpflichtet bist, einen Pass oder Passersatz zu beschaffen, bzw. bei der syrischen Botschaft zu beantragen, ist noch nicht geklärt. Gehe deshalb immer zu einer Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort, wenn du aufgefordert wirst, einen Pass zu beschaffen. Insbesondere, wenn du darauf hingewiesen wirst, dass dir sonst ein Ordnungsgeld von 1.000 oder 3.000 € droht. Diese Aufforderungen sind möglicherweise rechtswidrig.

Du hast immer die Möglichkeit, die Zumutbarkeit der Passbeschaffung über einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer überprüfen zu lassen. Schreibe einen Brief an die Ausländerbehörde, in dem du detailliert und individuell aufzählst, warum es dir unzumutbar ist, einen Pass zu beschaffen. Lass dich dabei von der Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor das Verwaltungsgericht gehen.

Du machst dich nicht wegen Passlosigkeit strafbar, wenn du einen Ausweisersatz besitzt.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich einen syrischen Pass beantragt habe?

Für deinen Status hat es keine Folgen, wenn du einen syrischen Pass beantragt hast.

Landes-Aufnahmeprogramme und Bundes-Aufnahmeprogramm (§ 23 Abs. 1, 2 AufenthG)

Du bist durch ein Landesaufnahmeprogramm nach Deutschland gekommen, wenn in deinem Aufenthaltstitel unter Bemerkungen „§ 23 Abs. 1” steht. Du bist zu deinen Verwandten nach Deutschland gekommen und Personen in Deutschland haben für deinen Lebensunterhalt gebürgt, also eine Verpflichtungserklärung unterschrieben.
Oder du bist durch ein Bundesaufnahmeprogramm nach Deutschland gekommen, wenn in deinem Aufenthaltstitel unter Bemerkungen „§ 23 Abs. 2“ steht. Du warst die ersten Wochen deines Aufenthalts in Deutschland im Grenzdurchgangslager Friedland in Niedersachsen.

Kann die Ausländerbehörde mich auffordern, einen syrischen Pass zu beantragen?

Ja, die Ausländerbehörde kann dich dazu auffordern, einen syrischen Pass zu beantragen. Grundsätzlich bist du verpflichtet im Besitz eines gültigen syrischen Passes zu sein. Du erhältst keinen Ausweisersatz, wie subsidiär Schutzberechtigte. Der Besitz eines syrischen Passes ist vielmehr grundsätzlich die Voraussetzung dafür, dass einen Aufenthaltstitel in Deutschland erteilt bekommst und dass dieser Aufenthaltstitel auch verlängert wird.

Du hast immer die Möglichkeit, die Zumutbarkeit der Passbeschaffung über einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer überprüfen zu lassen. Schreibe einen Brief an die Ausländerbehörde, indem du detailliert und individuell aufzählst, warum es dir unzumutbar ist, einen Pass zu beschaffen. Lass dich dabei von der Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor das Verwaltungsgericht gehen.

Kann ich einen Reiseausweis von der Ausländerbehörde bekommen, um ins Ausland reisen zu können?

Ja, du kannst einen Reisepass von der Ausländerbehörde bekommen, wenn es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen. Dazu kannst du bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Am besten machst du das mit einem Brief, den du vorher von einer Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen prüfen lässt. Die Ausländerbehörde wird dir diesen Reiseausweis jedoch nur erteilen, wenn du nachweisen kannst, warum es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beantragen. Dieser Nachweis ist oft sehr schwierig. In den seltensten Fällen wissen die betroffenen Personen genau, was passieren wird, wenn sie zur Botschaft gehen. Das syrische Regime ist unberechenbar und handelt willkürlich.

Wende dich deswegen an eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen. Sie können dir helfen Nachweise zu sammeln und den Brief zu schreiben. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Brauche ich einen syrischen Pass, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, heißt das „Einbürgerung“. Auch für die Einbürgerung muss deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Das steht in den § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Zuständig für die Einbürgerung ist jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern eine andere Behörde in deinem Bezirk, deiner Stadt oder deinem Landkreis (unterschiedlich je nach Land und Kommune). Diese Behörde prüft nochmal, ob deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als die Ausländerbehörde.

Oft sagen diese Behörden, dass die Einbürgerung nur mit einem Pass möglich ist. Sie sagen Sätze wie: „Ohne Pass keine Einbürgerung!“. Das stimmt jedoch nicht!

Identität und Staatsangehörigkeit kannst du mit einem syrischen Pass nachweisen. Wenn du bereits einen gültigen oder einen abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der zuständigen Behörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die zuständige Behörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht.

Wenn die zuständige Behörde dich auffordert, einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Du kannst Gründe vortragen, warum es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen, genau wie bei der Ausländerbehörde. Du kannst deine Identität auch durch andere Dokumente nachweisen. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Für deine Aufenthaltserlaubnis ist der Besitz eines Passes Voraussetzung. Das bedeutet, dass du den Aufenthalt nur bekommen oder verlängern kannst, wenn du einen gültigen Pass hast.

Das kann entweder ein syrischer Pass sein oder ein Reiseausweis für Ausländer. Den Reiseausweis für Ausländer bekommst du jedoch nur von der Ausländerbehörde, wenn du nachweisen kannst, dass es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass zu beantragen. Lass dich bei dem Antrag durch eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen.

Wenn du einen Reiseausweis für Ausländer erteilt bekommst, dann drohen dir keine Konsequenzen.

Wenn du keinen Reiseausweis für Ausländer von der Ausländerbehörde erteilt bekommst, dann kann die Ausländerbehörde die Erteilung oder Verlängerung deines Aufenthaltstitels verweigern. Du erhältst dann eine Duldung, weil nach Syrien nicht abgeschoben wird. Im schlimmsten Fall kann gegen dich zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Passlosigkeit eingeleitet werden. Das ergibt sich § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf, wenn du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommst.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich einen syrischen Pass beantragt habe?

Für deinen Status hat es keine Folgen, wenn du einen syrischen Pass beantragt hast.

Resettlement-Flüchtlinge (§ 23 Abs. 4 AufenthG)

Du bist ein Resettlement-Flüchtling, wenn du vom UNHCR als Flüchtling anerkannt wurdest und danach mit einer Aufnahmezusage nach Deutschland gereist bist. In deinem Aufenthaltstitel müsste unter Anmerkungen „§ 23 Abs. 4” stehen.

Kann die Ausländerbehörde mich auffordern; einen syrischen Pass zu beantragen?

Nein, grundsätzlich muss die Ausländerbehörde dir einen Reiseausweis für Ausländer ausstellen, denn es ist dir regelmäßig nicht zumutbar einen syrischen Pass zu beantragen. Das ergibt sich aus § 6 S. 4, 5 AufenthV.

Du wurdest bereits vom UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) als Flüchtling anerkannt. Deswegen ist es dir in der Regel ebenso wie in Deutschland anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten nicht zumutbar; einen syrischen Pass zu beantragen. Die Ausländerbehörde kann hiervon jedoch eine Ausnahme machen und dir den Reiseausweis für Ausländer nicht erteilen. Das kann sie jedoch nur machen, wenn die Ausländerbehörde Gründe vorträgt, warum es in deinem Fall ausnahmsweise zumutbar ist einen syrischen Pass zu beantragen. Wenn die Ausländerbehörde sich weigert dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen und vor das Verwaltungsgericht gehen. Lass dich dazu von einer Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort beraten.

Kann ich einen Reiseausweis von der Ausländerbehörde bekommen, um ins Ausland reisen zu können?

Ja, in der Regel erhalten Resettlement-Flüchtlinge einen Reiseausweis für Ausländer. Mit diesem Reiseausweis kannst du ins Ausland reisen.

Brauche ich einen syrischen Pass, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, heißt das „Einbürgerung“. Auch für die Einbürgerung muss deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Das steht in § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Zuständig für die Einbürgerung ist jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern eine andere Behörde in deinem Bezirk, deiner Stadt oder Landkreis. Diese Behörde prüft nochmal, ob deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als die Ausländerbehörde.

Oft sagen diese Behörden, dass die Einbürgerung nur mit einem Pass möglich ist. Sie sagen Sätze wie: „Ohne Pass keine Einbürgerung!“. Das stimmt jedoch nicht!

Identität und Staatsangehörigkeit kannst du mit einem syrischen Pass nachweisen. Wenn du bereits einen gültigen oder einen abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der zuständigen Behörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die zuständige Behörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht. Wenn die zuständige Behörde dich auffordert, einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Beantrage keinen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft! Es ist dir nicht zumutbar, einen syrischen Pass zu beantragen, denn du wirst durch den syrischen Staat verfolgt. Dies hat das UNHCR durch deine Anerkennung als Flüchtling bestätigt. Du kannst deine Identität auch durch andere Dokumente nachweisen. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Wenn du keinen syrischen Pass hast, muss dir in der Regel ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden. Wenn die Ausländerbehörde sich weigert, dir einen Reiseausweis für Ausländer auszustellen, dann lass dich von einer Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort beraten.

Wenn du einen Reiseausweis für Ausländer hast, dann drohen dir keine Konsequenzen.

Wenn du keinen Reiseausweis für Ausländer von der Ausländerbehörde erteilt bekommst, dann kann die Ausländerbehörde die Erteilung oder Verlängerung deines Aufenthaltstitels verweigern. Du erhältst dann eine Duldung, weil nach Syrien nicht abgeschoben wird.

Im schlimmsten Fall kann gegen dich ein Ermittlungsverfahren wegen Passlosigkeit eingeleitet werden. Das ergibt sich § 95 Abs.1 Nr.1 AufenthG. Suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf, wenn du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommst.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich einen syrischen Pass beantragt habe?

Dies ist nicht endgültig geklärt.

Familiennachzug zu Ausländern (§ 29 i.V.m. § 30, 32, 36, 36a oder § 31, 33, 34, 35 AufenthG)

Du bist als Ehepartner:in, minderjähriges Kind oder Elternteil eines minderjährigen Kindes nach Deutschland gekommen. Dein bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in den meisten Fällen die Asyl, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz zuerkannt bekommen. Aber auch mit anderen Aufenthaltstiteln in der Familiennachzug möglich. Als Ehepartner:in hast du in deinem Aufenthaltstitel unter Anmerkungen “§ 29 i.V.m. § 30” stehen. Als minderjähriges Kind steht dort “§ 29 i.V.m. § 32”, als Elternteil von minderjährigen Kindern steht dort “§ 29 i.V.m. § 36 Abs.1”. Wenn dein bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied subsidiär Schutzberechtigt ist, dann steht dort “§ 29 i.V.m. § 36a”.

Du kannst in Deutschland auch Asyl beantragen oder beantragt haben (sog. Familienasyl). Dann erhältst du ggf. denselben Status wie dein Familienmitglied, also Asyl, Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz. Das kann auch bei der Frage wichtig sein, ob es dir zumutbar ist einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beschaffen. Familienasyl muss in manchen Fällen sehr kurz nach der Einreise beantragt werden. Lass dich dazu von einer  Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort beraten. Während der Zeit deines Asylverfahrens ist es dir auf jeden Fall nicht zumutbar einen syrischen Pass zu beschaffen. Das heißt, wenn du einen Antrag auf Familienasyl stellst bis zu Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, darf die Ausländerbehörde dich nicht auffordern einen syrischen Pass zu beantragen.

Kann die Ausländerbehörde mich auffordern einen syrischen Pass zu beantragen?

Ja, die Ausländerbehörde kann dich dazu auffordern einen syrischen Pass zu beantragen. Grundsätzlich bist du verpflichtet im Besitz eines gültigen syrischen Passes zu sein. In der Regel bist du deswegen mit einem syrischen Pass und einem Visum eingereist. Es kann aber auch sein, dass die Botschaft dir einen grauen Pass (Reiseausweis für Ausländer) ausgestellt hat, der nur einen kurzen Zeitraum gültig ist. Du erhältst keinen Ausweisersatz wie subsidiär Schutzberechtigte. Der Besitz eines syrischen Passes ist vielmehr grundsätzlich die Voraussetzung dafür, dass einen Aufenthaltstitel in Deutschland erteilt bekommst und das dieser auch verlängert wird.

Du hast immer die Möglichkeit die Zumutbarkeit der Passbeschaffung über einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer überprüfen zu lassen. Schreibe einen Brief an die Ausländerbehörde, in dem du detailliert und individuell aufzählst, warum es dir unzumutbar ist einen Pass zu beschaffen. Lass dich dabei von der Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor das Verwaltungsgericht gehen.

Kann ich einen Reiseausweis von der Ausländerbehörde bekommen, um ins Ausland reisen zu können?

Ja, du kannst einen Reisepass von der Ausländerbehörde bekommen, wenn es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass zu beantragen. Dazu kannst du bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Am besten machst du das mit einem Brief, den du vorher von einer Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen prüfen lässt. Die Ausländerbehörde wird dir diesen Reiseausweis jedoch nur erteilen, wenn du nachweisen kannst, warum es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beantragen. Dieser Nachweis ist oft sehr schwierig. In den seltensten Fällen, wissen die betroffenen Personen genau, was passieren wird, wenn sie zur Botschaft gehen. Das syrische Regime ist unberechenbar und handelt willkürlich. Wende dich deswegen an eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen. Sie können dir helfen Nachweise zu sammeln und den Brief zu schreiben. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen

Brauche ich einen syrischen Pass, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, heißt das „Einbürgerung“. Auch für die Einbürgerung muss deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Das steht in den § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Zuständig für die Einbürgerung ist jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern eine andere Behörde in deinem Bezirk, deiner Stadt oder Landkreis (unterschiedlich je nach Land und Kommune). Diese Behörde prüft nochmal, ob deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als die Ausländerbehörde.

Oft sagen diese Behörden, dass die Einbürgerung nur mit einem Pass möglich ist. Sie sagen Sätze wie: „Ohne Pass keine Einbürgerung!“. Das stimmt jedoch nicht!

Identität und Staatsangehörigkeit kannst du mit einem syrischen Pass nachweisen. Wenn du bereits einen gültigen oder einen abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der zuständigen Behörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die zuständige Behörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht. Wenn die zuständige Behörde dich auffordert einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Du kannst Gründe vortragen, warum es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen, genau wie bei der Ausländerbehörde. Du kannst deine Identität auch durch andere Dokumente nachweisen. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Für deine Aufenthaltserlaubnis ist der Besitz eines Passes Voraussetzung. Das bedeutet, dass du den Aufenthalt nur bekommen oder verlängern kannst, wenn du einen gültigen Pass hast.

Das kann entweder ein syrischer Pass sein oder ein Reiseausweis für Ausländer. Wenn du keinen syrischen Pass hast, kannst du einen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Den Reiseausweis für Ausländer bekommst du jedoch nur von der Ausländerbehörde, wenn du nachweisen kannst, dass es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass zu beantragen. Lass dich bei dem Antrag durch eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen.

Wenn du einen Reiseausweis für Ausländer erteilt bekommst, dann drohen dir keine Konsequenzen.

Wenn du keinen Reiseausweis für Ausländer von der Ausländerbehörde erteilt bekommst, dann kann die Ausländerbehörde die Erteilung oder Verlängerung deines Aufenthaltstitels verweigern. Du erhältst dann eine Duldung, weil nach Syrien nicht abgeschoben wird.

Im schlimmsten Fall kann gegen dich zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Passlosigkeit eingeleitet werden. Das ergibt sich aus § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf, wenn du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommst.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich einen syrischen Pass beantragt habe?

Für deinen Status hat es keine Folgen, wenn du einen syrischen Pass beantragt hast.

andere Aufenthaltstitel (§§ 16a bis 21 AufenthG)

Wenn du für ein Studium oder eine Ausbildung, für die Anerkennung deines Berufs (z.  B. als Arzt) oder für einen Job nach Deutschland gekommen bist, dann hast du einen Aufenthaltstitel nach §§ 16a bis 21 AufenthG.

Sobald du in Deutschland bist, kannst du Asyl beantragen. Wenn du eine Aufenthaltserlaubnis hast, die länger als sechs Monate gültig ist, kannst du auch schriftlich Asyl beantragen. Das hat zur Folge, dass du nicht in eine Erstaufnahmeeinrichtung ziehen musst, sondern in deiner Wohnung weiterleben darfst. Das kann auch bei der Frage wichtig sein, ob es dir zumutbar ist, einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beschaffen. Während der Zeit deines Asylverfahrens ist es dir auf jeden Fall nicht zumutbar, einen syrischen Pass zu beschaffen. Das heißt, wenn du einen Antrag auf Asyl stellst bis zu der Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darüber, darf die Ausländerbehörde dich nicht auffordern, einen syrischen Pass zu beantragen. Lass dich zu den Vor- und Nachteilen eines Asylantrags von einer Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort beraten.

Kann die Ausländerbehörde mich auffordern, einen syrischen Pass zu beantragen?

Ja, die Ausländerbehörde kann dich dazu auffordern einen syrischen Pass zu beantragen. Grundsätzlich bist du verpflichtet im Besitz eines gültigen syrischen Passes zu sein. In der Regel bist du deswegen mit einem syrischen Pass und einem Visum eingereist. Der Besitz eines syrischen Passes ist grundsätzlich die Voraussetzung dafür, dass du einen Aufenthaltstitel in Deutschland erteilt bekommst und dass dieser auch verlängert wird.

Du hast immer die Möglichkeit, die Zumutbarkeit der Passbeschaffung über einen Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer überprüfen zu lassen. Schreibe einen Brief an die Ausländerbehörde, indem du detailliert und individuell aufzählst, warum es dir unzumutbar ist, einen Pass zu beschaffen. Lass dich dabei von der Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor das Verwaltungsgericht gehen.

Kann ich einen Reiseausweis von der Ausländerbehörde bekommen, um ins Ausland reisen zu können?

Ja, du kannst einen Reisepass von der Ausländerbehörde bekommen, wenn es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass zu beantragen. Dazu kannst du bei der Ausländerbehörde einen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Am besten machst du das mit einem Brief, den du vorher von einer Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen prüfen lässt. Die Ausländerbehörde wird dir diesen Reiseausweis jedoch nur erteilen, wenn du nachweisen kannst, warum es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass bei der Botschaft zu beantragen. Dieser Nachweis ist oft sehr schwierig. In den seltensten Fällen wissen die betroffenen Personen genau, was passieren wird, wenn sie zur Botschaft gehen. Das syrische Regime ist unberechenbar und handelt willkürlich. Wende dich deswegen an eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen. Sie können dir helfen, Nachweise zu sammeln und den Brief zu schreiben. Wenn die Ausländerbehörde es ablehnt, dir einen Reiseausweis für Ausländer zu erteilen, kannst du dagegen Widerspruch einlegen und danach vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Brauche ich einen syrischen Pass, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantrage?

Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst, heißt das „Einbürgerung“. Auch für die Einbürgerung muss deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein. Das steht in § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Zuständig für die Einbürgerung ist jedoch nicht die Ausländerbehörde, sondern eine andere Behörde in deinem Bezirk, deiner Stadt oder Landkreis. Diese Behörde prüft nochmal, ob deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt ist und kann zu einem anderen Ergebnis kommen als die Ausländerbehörde.

Oft sagen diese Behörden, dass die Einbürgerung nur mit einem Pass möglich ist. Sie sagen Sätze wie: „Ohne Pass keine Einbürgerung!“. Das stimmt jedoch nicht!

Identität und Staatsangehörigkeit kannst du mit einem syrischen Pass nachweisen. Wenn du bereits einen gültigen oder einen abgelaufenen syrischen Reisepass oder Personalausweis aus Syrien mitgebracht hast, der nicht älter als 10 Jahre ist, dann zeige ihn der zuständigen Behörde vor. Auch ein abgelaufener Pass kann die Identität beweisen. Dieser Meinung ist auch das Innenministerium in Schleswig-Holstein (siehe dieses Rundschreiben). Suche eine Beratungsstelle vor Ort oder Anwält:innen auf, wenn die zuständige Behörde trotz Vorliegen eines abgelaufenen syrischen Passes deine Identität als ungeklärt ansieht.

Wenn die zuständige Behörde dich auffordert, einen neuen syrischen Pass bei der syrischen Botschaft zu beantragen, dann suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf. Du kannst Gründe vortragen, warum es dir unzumutbar ist, einen syrischen Pass zu beantragen, genau wie bei der Ausländerbehörde. Du kannst deine Identität auch durch andere Dokumente nachweisen. Siehe die Frage: „Durch welche Dokumente kann ich meine Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen?“

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich keinen syrischen Pass habe?

Für deine Aufenthaltserlaubnis ist der Besitz eines Passes Voraussetzung. Das bedeutet, dass du den Aufenthalt nur bekommen oder verlängern kannst, wenn du einen gültigen Pass hast.

Das kann entweder ein syrischer Pass sein oder ein Reiseausweis für Ausländer sein. Wenn du keinen syrischen Pass hast, kannst du einen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Den Reiseausweis für Ausländer bekommst du jedoch nur von der Ausländerbehörde, wenn du nachweisen kannst, dass es dir unzumutbar ist einen syrischen Pass zu beantragen. Lass dich bei dem Antrag durch eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort unterstützen.

Wenn du einen Reiseausweis für Ausländer erteilt bekommst, dann drohen dir keine Konsequenzen.

Wenn du keinen Reiseausweis für Ausländer von der Ausländerbehörde erteilt bekommst, dann kann die Ausländerbehörde die Erteilung oder Verlängerung deines Aufenthaltstitels verweigern. Du erhältst dann eine Duldung, weil nach Syrien nicht abgeschoben wird. Im schlimmsten Fall kann gegen dich zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Passlosigkeit eingeleitet werden. Das ergibt sich aus § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG. Suche sofort eine Beratungsstelle oder Anwält:innen vor Ort auf, wenn du einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommst.

Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich einen syrischen Pass beantragt habe?

Für deinen Status hat es keine Folgen, wenn du einen syrischen Pass beantragt hast.

Rechtsprechungsübersicht für Beratende und Rechtsanwält*innen

Anmerkungen und Hinweise zum Inhalt bitte an pass@adoptrevolution.org.