#SyriaNotSafe!

Gefährder abschieben nach Syrien?

Offenbar ein syrischer Dschihadist hat in Dresden einen Menschen erstochen, einen zweiten schwer verletzt. Reflexhaft werden Forderungen nach Abschiebungen laut. Auch Friedrich Merz, der gerne Bundeskanzler würde, fragt danach. Dabei sind Abschiebungen nach Syrien keineswegs vertretbar – und auch kein geeignetes Mittel gegen islamistischen Terror. Eine Nachhilfe.

#SyriaNotSafe!

Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in Dresden von Anfang Oktober ist ein 20jähriger Syrer. Er soll 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen sein. Er saß wegen dschihadistisch motivierter Straftaten im Gefängnis, den Sicherheitsbehörden war er als „Gefährder“ bekannt.

Braucht Friedrich Merz Nachhilfe in Sachen Menschenrechte?

Ausgerechnet Dresden. Die Forderungen nach Abschiebungen waren schnell da, vor allem aus AfD-Kreisen. Aber neben Beatrix von Storch fragte auch Friedrich Merz auf Twitter, warum der Täter nicht abgeschoben worden war. Genau, der Friedrich Merz, der Vorsitzender der Christlich Demokratischen Union und Kanzler werden möchte. Entweder hat Merz keine Ahnung von Menschenrechten – oder er ignoriert die Situation in Syrien, um Applaus von rechts zu ernten.

Was ein Kanzlerkandidat wissen sollte: Menschenrechte sind unteilbar. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet, dass jemand Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt werden darf. Das gilt auch für Straftäter, „Gefährder“ und verurteilte Mörder. Und was ein Kanzlerkandidat auch wissen sollte: Syrien unter Assad ist ein Folterstaat.

Wer meint, man könne Menschenrechte einschränken, wenn sie unbequem werden, hat das Konzept nicht verstanden. Und wer im Kampf gegen Terror Menschenrechte einschränken will, tut Dschihadisten den Gefallen genau das zu zerstören, was wir eigentlich gegen Extremisten verteidigen müssen: Rechtsstaatlichkeit.

Abschiebungen helfen nicht gegen Dschihadismus

Was Merz außerdem wissen sollte: Abschiebungen sind kein effektives Mittel gegen dschihadistischen Terror. Mehrere hundert Dschihadist*innen sind aus Deutschland ausgereist, um sich der Terrororganisation »Islamischer Staat« anzuschließen. Gerade diesem »IS« soll sich auch der Täter in Dresden zugehörig gefühlt haben. Dieser Terrorexport zeigt, dass die dschihadistischen Täter keine Bedrohung „von Außen“ sind, die man abschieben könnte. Die radikale Ideologie gibt es längst auch hier fest verwurzelt und verbreitet.

Dschihadisten kommen überall her und morden weltweit, ob in Frankreich, in Deutschland, in Syrien oder im Irak. Dschihadisten aus Deutschland einfach abzuschieben und damit zuzulassen, dass sie ihre Taten einfach anderswo begehen, ist ebenso wenig vertretbar, wie sie Folter auszusetzen.

Das Einzige was bleibt ist, dschihadistische Terroristen hierzulande vor Gericht zu stellen und zu bestrafen. Und ja, bekannte Gefährder müssen soweit wie möglich überwacht werden. Schließlich müssen wir Programme einrichten, die Strategien gegen Radikalisierung und die Verbreitung dschihadistischer Ideologien erarbeiten und umsetzen. Das alles ist teuer, aber im Rechtsstaat alternativlos.

Rassistische und islamfeindliche Reaktionen auf Terrorakte sind dagegen schädlich: Sie dürften dschihadistische Ideologen sehr erfreuen. Denn es verstärkt das „Wir-Gegen-Die-Denken“, das dem Dschihadismus, aber auch anderen faschistischen Bewegungen innewohnt. Insofern gilt: Herr Merz, so disqualifizieren Sie sich als Bundeskanzler einer liberalen, rechtsstaatlichen Demokratie.

Syrien ist unter der Assad-Diktatur ein Folterstaat. Trotzdem müssen die Innenminister jedes halbe Jahr entscheiden, ob der Abschiebungsstopp nach Syrien bestehen bleibt. Unterzeichnen Sie unsere Petition!