Die syrische Exil-Initiative “Families for Freedom” fordert Gerechtigkeit und die Freilassung der überlebenden Gefangenen.

Wie syrische AktivistInnen die Aufklärung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützen

In Syrien sind rund 100.000 Menschen in Foltergefängnissen „verschwunden“. Damit diese Verbrechen eines Tages aufgeklärt werden können, müssen die einzelnen Fälle akribisch dokumentiert werden. Die Human Rights Guardians haben sich dieser Aufgabe verschrieben.

Die syrische Exil-Initiative “Families for Freedom” fordert Gerechtigkeit und die Freilassung der überlebenden Gefangenen.

Es gibt wohl kaum etwas Schlimmeres für Familien und Freundeskreise, wenn Angehörige oder FreundInnen plötzlich verschwinden und über ihren Verbleib und ihr Wohlergehen nichts zu erfahren ist. Wenn ein Regime bei bestimmten Teilen der Bevölkerung maximale Angst und Verzweiflung erzeugen will, ist die Praxis des „Verschwindenlassens“ daher das Mittel der Wahl. Das Assad-Regime hat in Folge der 2011 ausgebrochenen Revolte Hunderttausende Menschen inhaftiert, ohne die Angehörigen über deren Verbleib aufzuklären und ohne den Gefangenen Kontakt zur Außenwelt zu erlauben. Berichten zufolge wurden Tausende von ihnen hingerichtet oder starben an Folter. Von 100.000 fehlt noch immer jede Spur.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Wird das Verschwindenlassen systematisch angewandt, handelt es sich um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese Taten aufzuklären ist naturgemäß schwierig: Die Täter verweigern den Zugang zu den Opfern und geben keine Auskunft über ihren Verbleib. Allen, die in Syrien das Schicksal von Verschwundenen recherchieren oder öffentlich machen, droht ebenso, dass sie in den Foltergefängnissen verschwinden. Viele Familien trauen sich nicht einmal, nach ihren Angehörigen zu fragen.

Es gibt jedoch mehrere Initiativen, die sich nicht einschüchtern lassen – etwa die Human Rights Guardians. Unter großem persönlichen Einsatz suchen die AktivistInnen die Familien von Verschwundenen auf und befragen Zeugen, um so alle zugänglichen Informationen über den Verbleib eines Verschwundenen zu dokumentieren. 1.300 Fälle haben sie so seit ihrer Gründung im Jahr 2014 zusammengetragen. Der Anwalt Suleiman al-Issa, aufgewachsen in Hassakeh, gehört zu den Initiatoren der Organisation. Er sagt: „Als wir damals anfingen, glaubten wir tatsächlich, Leute freikämpfen zu können. Wir glaubten, dass Lobbyarbeit in dieser Angelegenheit und stichfeste Recherchen das schon ins Rollen bringen würden. Das hat sich natürlich nicht bewahrheitet.“ Stattdessen geht es ihnen nun vor allem darum, dass den Angehörigen der Verschwundenen und Getöteten Gerechtigkeit widerfährt; „Wenn es eines Tages Prozesse gibt und nur ein einziger der von uns dokumentierten Fällen dazu beiträgt, dass ein Kriegsverbrecher seiner gerechten Strafe zugeführt wird, dann war das all die Anstrengungen wert.“ 

Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Falldokumentationen an die zuständige Untersuchungskommission der Vereinten Nationalen weitergeleitet, die das Mandat hat, in Syrien begangene Verbrechen zum Zwecke der Strafverfolgung zu dokumentieren. Auch an die ebenfalls der UN untergeordneten International Commission on Missing Persons werden die Daten der Human Rights Guardian übermittelt. Und natürlich hoffen die Juristen auch weiterhin, dass internationale Organisationen beim Regime Auskunft zum Verbleib der Verschwundenen erwirken und womöglich ihre Freilassung erreichen können.

Beistand für Angehörige

Ihre Arbeit ist dabei auch ein Rennen gegen die Zeit. Heute hat die Organisation Mitarbeiter in den Provinzen im kurdisch geprägten Nordosten des Landes sowie in den Provinzen Idlib, Hama und Aleppo. Doch es waren einmal viele mehr. „Wo immer das Regime vorrückt, wird unsere Arbeit fast unmöglich“, sagt al-Issa. „Assad liegt offensichtlich wenig daran, dass Treiben seiner Geheimdienste und das Geschehen in seinen Gefängnissen aufzuklären.“ Viele Angehörige kontaktieren die Anwälte, wenn ihre Ortschaften eingenommen werden und bitten darum, die Fälle ihrer Liebsten nicht mehr zu verfolgen. „So groß ist ihre Furcht vor dem Regime“, sagt al-Issa.

Die emphatische Nähe zu den Angehörigen ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit. Deshalb organisieren sie auch Selbsthilfegruppen für die Angehörigen der Verschwundenen. „Das ist sehr wertvoll für die Menschen, mit anderen zusammenzukommen, die dasselbe Leid wie sie erleben“, sagt der Anwalt al-Issa.

Ein Fallbeispiel aus der Arbeit der Human Rights Guardians:

"Ein Universitätsstudent (30 Jahre alt) aus der Stadt Damaskus gilt seit November 2011 als verschwunden. Sein Fall wurde am 12.2.2012 den HRG gemeldet. Der Student hat an der Damaskus Universität studiert. Er wurde am 1.11.2011 um circa 17:00 Uhr auf dem Weg von seinem Haus in Saqba zum Raya-Platz von einer Streife des Luftwaffengeheimdiensts kontrolliert. Die Sicherheitskräfte trugen Militärkleidung und forderten die ID des Opfers. Anschließend wurde der Student vor den Augen der anwesenden ZivilistInnen, die sich am Raya-Platz aufhielten, verhaftet. Diese haben die Verhaftung seiner Familie mitgeteilt, die sich daraufhin auf eine nicht-offizielle Suche begab, aber ohne Erfolg. Weil sie selbst Angst hatten, verhaftet zu werden, wenn sie nach ihrem Sohn suchten, verzichteten sie auf offizielle Nachfragen bei den Behörden. Anschließend hat die Familie einen Telefonanruf von einem ehemaligen Häftling erhalten, der das Opfer in einer Abteilung des Luftwaffengeheimdienstes in Mezzeh gesehen hat, nachdem dieser vom Luftwaffengeheimdienst in Harasta dorthin verlegt wurde. Bis heute ist der Verbleib des Opfers jedoch unbekannt."

Dabei hören die Human Rights Guardians keineswegs bei den Verbrechen des Assad-Regimes auf. So hat die Organisation etwa auch einen Rechercheur in der einstigen IS-Hauptstadt Raqqa. Dorthin haben die Dschihadisten Menschen aus dem ganzen Land verschleppt. Nun tauchen die sterblichen Überreste der Entführten nach und nach in Massengräbern wieder auf. Ihre Identifizierung aber ist mangels geeigneter Instrumente wie DNS-Analysen mühsam – und für Opfer, die nicht aus Raqqa stammen, ist alles noch komplizierter. Die Human Rights Guardians hoffen, gerade in diesen Fällen helfen zu können.

Ob je Gerechtigkeit hergestellt werden kann mag angesichts der bisherigen Straflosigkeit und des Ausmaßes der Verbrechen zweifelhaft erscheinen, aber immerhin gibt es erste Anklagen: In Deutschland sind aktuell zwei syrische Geheimdienstmitarbeiter angeklagt, weil sie in das Verschwinden-Lassen in Syrien involviert sind. „Allein dass solche Fälle nun vor Gericht verhandelt werden, ist ein Sieg“, sagt Suleiman al-Issa. Und klar ist: Je akribischer Einzelfälle recherchiert werden, desto größer die Chance auf Gerechtigkeit.

Tragen Sie mit Ihrer Spende dazu bei, die wichtige Arbeit der Human Rights Guardians zur Dokumentation von Verbrechen in Syrien zu ermöglichen!