Computersimulation des berüchtigten Saidnaya-Gefängnisses

Endlich vor Gericht: Folter und Mord in syrischen Gefängnissen

Die syrischen Geheimdienste haben Zehntausende Menschen inhaftiert, gefoltert und ermordet, rund 100.000 Menschen gelten bis heute als verschwunden. Bislang mussten die Verantwortlichen kaum Strafverfolgung fürchten, aber das ändert sich – unter anderem dank zivilgesellschaftlicher Initiativen.

Computersimulation des berüchtigten Saidnaya-Gefängnisses

Es sind erste kleine Erfolge: In Deutschland wurden erstmals zwei syrische Staatsbürger festgenommen, denen vorgeworfen wird, als Geheimdienstmitarbeiter des Assad-Regimes schwere Verbrechen verübt zu haben. Einer der beiden, Anwar R., steht unter Verdacht, zwischen 2011 und 2012 für die Folter vieler Menschen in der Haftanstalt der sogenannten Al-Khatib-Abteilung des Allgemeinen Geheimdiensts in Damaskus verantwortlich zu sein. Ihm werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Beim zweiten Festgenommenen handelt es sich um Eyad A., dem Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden, unter anderem, weil er Menschen inhaftierte und sie der Geheimdienstabteilung von Anwar R. zuführte.

Weltrechtsprinzip – Ersatz für den internationalen Strafgerichtshof

Die Festnahmen wurden durch den Generalbundesanwalt veranlasst, der auf der Grundlage des sogenannten „Weltrechtsprinzip“ die Möglichkeit hat, auch Verbrechen zu ahnden, die nicht von deutschen Staatsbürgern und auch nicht in Deutschland begangen wurden. Schon lange setzen sich syrische und deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen wie SCM, ECCHR und andere mit großem Engagement gemeinsam dafür ein, dass sich die Generalbundesanwaltschaft der Verbrechen in Syrien annimmt. Denn solange die Verbrechen nicht ansatzweise geahndet werden, werden sie weiter andauern: Dank der Straflosigkeit zahlen sich die Verbrechen für das Assad-Regime aus, weil es durch brutale Repression seine Macht sichern konnte, ohne befürchten musste, dafür belangt zu werden.

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Mittlerweile sind in Europa mehrere Verfahren gegen Syrer anhängig, denen Verbrechen im Zuge des Syrien-Kriegs vorgeworfen werden, unter anderem gegen mutmaßliche IS-Kämpfer und Angehörige anderer bewaffneter Gruppen. Die meisten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren laufen in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Staaten wie Frankreich, Schweden, Österreich, Italien, der Schweiz und Spanien beschäftigt sich die Justiz auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips mit in Syrien begangenen Verbrechen. Dieser juristische Grundsatz ist derzeit die einzige Chance einer Aufarbeitung, weil Russland im Sicherheitsrat mit seinem Veto verhindert, dass die in Syrien begangenen Taten an den eigentlich zuständigen internationalen Strafgerichtshof in Den Haag überwiesen werden.

Aktuelle Übersicht von Fällen aus Syrien in europäischen Ländern. Quelle: Justiceinfo.net

In Deutschland leben besonders viele syrische Geflüchtete und damit viele Menschen, die Zeugnis ablegen können über die Praktiken des syrischen Geheimdienstes und anderer Akteure, die in Syrien Menschenrechtsverletzungen begehen. Auch ein Teil der Täter lebt in Deutschland, wie nicht erst die Fälle von Anwar R. und Eyad A. zeigen. Anwar R. floh 2012 selbst aus Syrien, später kam er nach Deutschland. Es ist möglich, dass Anwar R. und Eyad A. aus Syrien flohen, weil sie die Seiten gewechselt ahben und nun selbst Verfolgung entkommen mussten – doch selbstverständlich müssen sie sich auch dann für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Nur eine konsequente Strafverfolgung trägt dazu bei, Gerechtigkeit herzustellen.

“Anwar war direkt verantwortlich für meine Verhöre“

Nuran etwa, die vor der Verfolgung durch das Assad-Regie floh, wurde in dem Gefängnis festgehalten, das Anwar R. leitete. So beschreibt sie ihn:

“Anwar war direkt verantwortlich für meine Verhöre (…). Bis heute verfolgt mich die Erinnerung daran, wie ich ihn darum gebeten hatte, mich aus der Einzelzelle in eine Sammelzelle zu verlegen. Ich erinnere mich genau, wie er Freundlichkeit vortäuschte, mir sagte: ‘Klar, sehr gern mein Kind’ und wie er zu dem Wärter befahl: ‘Bring sie nicht zurück in die Einzelzelle, bring sie zu den anderen Frauen!’. Ich hatte die Hände vor den Augen, durch die Finger hindurch konnte ich nur schwer sehen, aber ich nahm wahr, wie er mit den Augenbrauen eine Bewegung machte, die das Gegenteil bedeutete (…) und wie er dabei süffisant lächelte. Während meiner gesamten Haft hatte ich die Frage im Kopf: Anwar, was hättest du verloren, wenn du mich in die Gemeinschaftszelle verlegt hättest und mir damit meine kleine Bitte erfüllt, die für mich aber existenziell war?”

Bundesregierung leitet erste diplomatische Schritte ein

Auf eine Strafanzeige durch ECCHR hin richten sich die Ermittlungen des Generalbundesanwalts auch gegen Jamil Hassan, den berüchtigten Chef des Luftwaffengeheimdienstes, der die anderen syrischen Geheimdienste an Brutalität noch übertrifft. Gegen ihn hat sie einen internationalen Haftbefehl erlassen. Nachdem sich Jamil Hassan offenbar immer wieder im Libanon zu medizinischen Behandlungen aufhält, hat die Bundesregierung zudem ein Auslieferungsgesuch an den Libanon gerichtet. Zwar werden solche Gesuche die Folterer des Assad-Regimes kaum ernsthaft beeindrucken, aber sie schränken deren Bewegungsfreiheit ein und sind ein wichtiges Signal dafür, dass die Straflosigkeit eines Tages enden könnte.

Adopt a Revolution unterstützt die Dokumentation der Verbrechen in Syrien

Dass die syrischen Geheimdienste in Tausenden Fällen für Folter, Verschwindenlassen und extralegale Hinrichtungen verantwortlich sind, ist durch etliche Berichte der Vereinten Nationen, von Amnesty International und vielen anderen syrischen und internationalen Organisationen gut belegt. Ein Großteil der Fälle von Verschwundenen bleibt jedoch undokumentiert – in der Regel weil die Angehörigen Angst haben, dass ihre verschwundenen EhepartnerInnen, Kinder oder Eltern noch stärkerer Folter oder Gefahr ausgesetzt werden, oder dass sie selbst ins Visier der Verfolger geraten könnten, wenn sie an die Öffentlichkeit gehen. Größtmögliche Angst zu erzeugen ist schließlich das Ziel des „Verschwindenlassens“.

Gleichzeitig sind möglichst präzise Dokumentationen wichtig für die spätere Verfolgung der Täter, da Aussagen und Beweise “gerichtsfest” sein müssen. Eine Organisation, die sich trotz aller Risiken und Herausforderungen dieser Aufgabe angenommen hat, sind die Human Rights Guardians. Die juristisch ausgebildeten AktivistInnen der Initiative suchen in Syrien selbst die Familien von Verschwundenen auf, dokumentieren die Fälle und übergeben die Fallakten an die zuständigen Stellen der Vereinten Nationen, mit denen sie eng kooperieren. Das erhöht die Chancen, Informationen über die Verschwundenen zu bekommen – und dass die Täter eines Tages zur Rechenschaft gezogen werden. Möglicherweise sogar vor Gerichten in Deutschland.

Die AktivistInnen der Human Rights Guardians nehmen in Syrien großes persönliches Risiko auf sich, um für Gerechtigkeit streiten zu können. Um diese Arbeit leisten zu können, sind sie dringend auf Spenden angewiesen. Helfen Sie mit, tragen Sie mit Ihrer Spende zur Dokumentation von Fällen von “Verschwundenen” bei!

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