Syrien-Abschiebungen bedeuten Kooperation mit Assad

Bundesinnenminister Horst Seehofer will sich dafür einsetzen, den seit 2012 geltenden Syrien-Abschiebungsstopp zu beenden. Abschiebungen nach Syrien setzen voraus, dass die Bundesregierung mit Assads international geächteten Folterregime kooperiert.

Leipzig/Berlin, 27.11.2020. Assad dürfte sich freuen, dass Innenminister Seehofer Abschiebungen nach Syrien ermöglichen möchte“, so Ferdinand Dürr, Geschäftsführer von Adopt a Revolution. „Abschiebungen nach Syrien setzen eine aktive Zusammenarbeit deutscher Behörden mit dem Folterregime von Bashar al-Assad voraus, dass solche Kooperationen zu seiner internationalen Rehabilitierung nutzt“.

„Machen Sie sich nicht zum Handlanger des Folterregimes! Assad darf für Deutschland und Europa kein Ansprech- und Koperationspartner sein!“ so die syrische Aktivistin Mariana Karkoutly von der Kampagne #SyriaNotSafe.

Das Assad-Regime wird von der EU und den USA aufgrund zahlreicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hart sanktioniert, sämtliche Ministerien stehen auf den Sanktionslisten der EU. Zur Durchführung von Abschiebungen wird die Bundesregierung mit international sanktionierten Behörden kooperieren müssen.

Aktuell stehen in Koblenz zwei ehemalige Beamte des Assad-Regimes wegen Staatsfolter vor Gericht, es geht um Folter in über 4000 Fällen, 58 Morde und sexualisierte Folter. Der Prozess am Oberlandesgericht Koblenz offenbart einmal mehr, was etliche Berichte der Vereinten Nationen und unabhängiger Menschenrechtsorganisationen belegen: In Syrien wird flächendeckend und systematisch gefoltert. Das bestätigen auch die vom Auswärtigen Amt angefertigten Lageberichte zu Syrien.

Es droht ein Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention

Abgeschobene, insbesondere dschihadistische Gefährder oder Straftäter, würden in Syrien mit großer Sicherheit Folter ausgesetzt. In Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention heißt es: „ Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe der Behandlung unterworfen werden.“ Dies gilt selbst für Gefährder und Straftäter.

Aufgrund der flächendeckenden und systematischen Folter durch die Geheimdienste des Assad-Regimes sind die vom Regime kontrollierten Gebiete selbst dort nicht sicher, wo keine weiteren militärischen Auseinandersetzungen zu erwarten sind. So gut wie jede Person kann in Assads Syrien Opfer willkürlicher Verhaftungen, Folter und Verschwindenlassen werden. Die Geheimdienste und regimeloyale Milizen gleichen mafiösen Strukturen, bei denen sich politischer Auftrag und eigene Geschäftsinteressen überschneiden. Selbst regimeloyale Rückkehrer*innen können inhaftiert werden, sofern sich der jeweilige Geheimdienstzweig oder die jeweilige Miliz ein Lösegeld erhofft.

Aktivist*innen der Kampagne #SyriaNotSafe protestieren seit über einem Jahr gegen eine Kooperation mit dem Assad-Regime und für eine Verlängerung des Abschiebungsstopps – zuletzt bei der Vorkonferenz der Innenministerkonferenz.

Jetzt Aufruf unterzeichnen: Keine Abschiebungen nach Syrien!