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Schutz auf Widerruf

Geflüchtete bekommen in Deutschland eine Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder Abschiebungsverbote. Diese Aufenthaltstitel können „widerrufen“ werden, wenn die Behörden davon ausgehen, dass sich die Sicherheitslage im Herkunftsland nachhaltig und grundlegend verbessert hat. Bei Syrer*innen ist das noch selten der Fall - aber die Zahl der Widerrufe steigt.