Offener Brief an Berlins Innensenatorin Iris Spranger: Zusagen einhalten!

Die Aufnahme geflohener Verwandter scheitert ganz real und viel zu oft an der Einkommenshürde. Eine Absenkung ist seit 2021 vorgesehen, jetzt soll sie nur für besondere Härtefälle gelten. Das macht eine geteilte Verpflichtungserklärung unmöglich. Wir fordern: Halten Sie Absprachen und Zusagen ein, Frau Spranger!

Viele in Berlin lebende Menschen machen sich Sorgen um Verwandte, die in Afghanistan von der Taliban bedroht werden, unter den Folgen des Erdbebens in Nordsyrien und der Türkei leiden oder unter vor der anhaltenden Gewalt in Syrien und im Irak fliehen müssen. Die Aufnahmeregelung für geflohene Verwandte sieht die Möglichkeit der Aufnahme afghanischer, syrischer und irakischer Geflüchteter durch ihre in Berlin lebenden Verwandten vor. Diese Regelung stellt eine wichtige Möglichkeit dar, gefährdete Verwandte über ein geregeltes Verfahren nach Berlin in Sicherheit zu bringen, Unterbringung und Versorgung der Menschen erfolgt dabei durch ihre Familien.

 
Die im Januar umgesetzte Erweiterung dieser Regelung um geflohene afghanische Verwandte begrüßen wir, auch wenn diese erst ein Jahr nach dem entsprechenden Senatsbeschluss erfolgt ist. Mit großer Enttäuschung haben wir aber festgestellt, dass in den aktuellen VAB nach wie vor keine Absenkung der Einkommenshürden für die Aufnahme geflohener Verwandter vorgesehen ist. Obwohl die Richtlinien der Regierungspolitik bereits seit 2021 die Absenkung der Einkommenshürden vorsehen, soll diese weiterhin nur in besonderen Härtefällen gelten. Warum die Möglichkeit, dass sich mehrere Verpflichtungsgebende mit geringerem Einkommen als den bei alleiniger Verpflichtung derzeit geforderten 2.610 EURO monatlichem Nettoeinkommen zusammenschließen, auf besondere Härtefälle begrenzt sein soll, ist nicht verständlich. Wenn sich mehrere Verpflichtungsgebende dem LEA gegenüber zu Teilbeträgen verpflichten, gibt dies dem LEA sogar ein Mehr an Sicherheit, sollte eine verpflichtungsgebende Person ausfallen.

Daher fordern wir Sie eindringlich dazu auf:

Ihre Zusage einzuhalten und unverzüglich die Beschränkung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch bis zu fünf Personen, die sich zu Teilbeträgen verpflichten, aufzuheben und diese Möglichkeit generell vorzusehen, so, wie dies in den Richtlinien der Regierungspolitik angekündigt wurde.


Unterzeichnende Organisationen:

  1. Adopt a Revolution
  2. Seebrücke Berlin
  3. #SyriaNotSafe
  4. BNS – Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen
  5. XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.