Sanktionen
Als Reaktion auf die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung haben die EU, die USA und weitere Staaten seit 2011 immer wieder Sanktionen gegen das Assad-Regime verhängt. Ein Teil der Sanktionen ist „listenbasiert“ – sie richten sich gegen Funktionäre des Assad-Regimes sowie gegen Unternehmen und Geschäftsleute, die das Regime unterstützen und von der Kriegswirtschaft profitieren. Die Sanktionen umfassen zudem „sektorale“ Einschränkungen, etwa ein Erdöleinfuhrverbot oder Exportverbote für Güter, die zur Überwachung und Unterdrückung der Bevölkerung genutzt werden können. Mit dem 2020 in Kraft getretenen »Caesar-Act« drohen die USA auch Unternehmen aus Drittstaaten mit Sanktionen, wenn sie mit dem Assad-Regime und dessen Umfeld Geschäfte machen.
Explizit von sämtlichen Sanktionen ausgenommen sind Importe von Nahrungsmitteln, Medikamenten und anderen humanitären Hilfsgütern. Allerdings ist offensichtlich, dass die Sanktionen dennoch schwere Nebenwirkungen für die syrische Zivilbevölkerung haben. Die Sanktionen sind daher umstritten – hinsichtlich ihrer Wirkung, ihrer Nebenwirkungen und ihrer Berechtigung. Hier sammeln wir Hintergründe, Meinungsbeiträge und Quellen zur Debatte.